// Energierecht

🌱 Wichtiger Beschluss zum Klimaschutz im Planungsrecht! 🌱

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat am 7. Mai 2024 mittels Beschlusses (Az.: 7 MS 83/23) die Berücksichtigung von Klimaschutzbelangen in Planfeststellungsverfahren gestärkt. Eine anerkannte Naturschutzvereinigung hatte gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung einer Deponie geklagt. Das Gericht stellte fest, dass die Klimaschutzziele gemäß dem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) nicht ausreichend im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens berücksichtigt wurden. 🚫 🔍 Kernpunkte des Beschlusses:

  • ◾ Abwägungsfehler: Die Klimaschutzziele müssen in die Entscheidungsfindung einfließen.
  • ◾ Ermittlungsaufwand: CO2-relevante Auswirkungen des Vorhabens müssen ermittelt werden.
  • ◾ Klagbarkeit: Naturschutzvereinigungen können die ordnungsgemäße Einbeziehung der Klimaschutzbelange gerichtlich überprüfen lassen.
Das Gericht hat die aufschiebende Wirkung der Klage wiederhergestellt, was zeigt, wie wichtig die Berücksichtigung der Klimaschutzziele bei Planungsentscheidungen ist. 🌍💼

Kontakt

Sie haben Fragen oder möchten einen Beratungstermin vereinbaren?
Dann kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular oder rufen Sie uns an unter: 030 5 156 565 0

    Diese Website ist durch reCAPTCHA geschützt und es gelten die Datenschutzbestimmungen und Nutzungsbedingungen von Google.