🌱 Wichtiger Beschluss zum Klimaschutz im Planungsrecht! 🌱
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat am 7. Mai 2024 mittels Beschlusses (Az.: 7 MS 83/23) die Berücksichtigung von Klimaschutzbelangen in Planfeststellungsverfahren gestärkt. Eine anerkannte Naturschutzvereinigung hatte gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung einer Deponie geklagt. Das Gericht stellte fest, dass die Klimaschutzziele gemäß dem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) nicht ausreichend im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens berücksichtigt wurden. 🚫 🔍 Kernpunkte des Beschlusses:
- ◾ Abwägungsfehler: Die Klimaschutzziele müssen in die Entscheidungsfindung einfließen.
- ◾ Ermittlungsaufwand: CO2-relevante Auswirkungen des Vorhabens müssen ermittelt werden.
- ◾ Klagbarkeit: Naturschutzvereinigungen können die ordnungsgemäße Einbeziehung der Klimaschutzbelange gerichtlich überprüfen lassen.