Änderungen des Windenergie-auf-See-Gesetzes: Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren
In dem am 29. Mai 2020 in Kraft getretenen Planungssicherstellungsgesetz ist das Instrument der Online-Konsultation eingeführt worden, zunächst begrenzt auf die die Dauer der Einschränkungen durch die die COVID-19-Pandemie. In Zusammenhang mit den von der Bundesregierung heute beschlossenen Änderungen des WindSeeG ist ein wenig versteckt hinter den Änderungen von Ausbaupfad, Ausschreibungsmengen und Auktionsdesign, die förmliche Konsultation der zu beteiligenden Behörden durch die Veröffentlichung der relevanten Planunterlagen im Internet ersetzt worden (§ 6 Abs. 10, § 12 Abs. 2a, Abs. 4 Satz 2 und 3, § 47 Abs. 6 WindSeeG). Ein weiterer Schritt, um die Verwaltungsverfahren in das digitale Zeitalter zu heben. Und anders als noch beim Planungssicherstellungsgesetz ist das Instrument dieser Online-Konsultation nun nicht mehr an die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie geknüpft.