Anforderungen an eine Verfahrensrüge bei einer Konzessionsvergabe
Das OLG Stuttgart hat mit einer Entscheidung vom 06.06.2019 die Kriterien für eine Verfahrensrüge bei einer Konzessionsvergabe nach §§ 46 und 47 EnWG konkretisiert. Einerseits muss aus der Rüge für die Gemeinde erkennbar sein, welcher Sachverhalt konkret gerügt wird, woraus die Rechtsverletzung abgeleitet wird und ob der Bieter hinsichtlich der Rechtsverletzung eine Abhilfe erwartet. Andererseits legt das Gericht für die Auswahlkriterien fest, dass unter dem Kriterium des sicheren Netzbetriebs zwei Teilaspekte, nämlich „Zuverlässigkeit der Versorgung“ und „Ungefährlichkeit des Betriebs der Verteilungsanlagen“ durch die Gemeinde zu bewerten sind. (OLG Stuttgart, Urt. v. 06.06.2019 - Az.: 2 U 218/18)