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Aufatmen in der Windenergiebranche! BNetzA verlängert Frist für bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung

Mit Beschluss vom 5. November 2020 (Az.: BK6-20-207) hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die ursprünglich auf den 30. Juni 2021 verlängerte Umsetzungsfrist zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen nochmals verlängert. Für WEA an Land bedeutet dies, dass eine Umsetzung der Vorgaben des § 9 Abs. 8 EEG 2017 bis zum 31.12.2022 und für WEA auf See bis zum 31.12.2023 zu erfolgen hat. Hintergrund der (erneuten) Verlängerung sind Umsetzungsprobleme der gesetzlichen Vorgaben, die der aktuelle Stand der Technik am Markt nicht in der Form bzw. nicht ausreichend hergibt. Die mit der ersten BNK-Festlegung (BK6-19-142) vom 22.10.2019 zunächst bis zum Ablauf des 30.06.2021 verlängerte Umsetzungsfrist für die Ausstattung von Windenergieanlagen hätte absehbar nicht genügt. Der Beschluss ist daher begrüßenswert!