Bauliche Anlage im Sinne des EEG
Was ist eine „sonstige bauliche Anlage“ im Sinne des EEG? Hierzu hat die Clearingstelle EEG KWKG in einem Schiedsspruch vom 11.01.2019 Stellung genommen. Die Parteien des Schiedsverfahrens ließen klären, ob ein Gelände, auf dem für die Errichtung einer Sendeanlage Aufschüttungen und Ausgrabungen vorgenommen wurden und bestimmte bauliche Elemente installiert waren, als „sonstige bauliche Anlage“ einzustufen ist und damit ein entsprechender Förderanspruch besteht. Die Clearingstelle bejahte dies und stellte sie klar, dass eine Fläche gleichzeitig die Eigenschaften einer Konversionsfläche und einer sonstigen baulichen Anlage aufweisen kann. Insofern bestehe kein Ausschluss- oder Über/Unterordnungsverhältnis zwischen den Fördertatbeständen im EEG.