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Berliner Mietendeckel beschlossen

Der Berliner Senat hat am 30.01.2020 das "Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung" (sog. Mietendeckel-Gesetz) mit einigen wichtigen Modifizierungen im Vergleich zum ursprünglichen Gesetzesentwurf verabschiedet; die Verkündung und das Inkrafttreten des Gesetzes (voraussichtlich Mitte Februar 2020) stehen noch aus. Die Opposition hat bereits ein Normenkontrollverfahren beim Bundesverfassungsgericht angekündigt. Das Gesetz sieht u.a. vor, dass für Mietverhältnisse die Nettokaltmieten einschließlich etwaiger Zuschläge innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nicht erhöht werden dürfen. Das gilt entsprechend für vereinbarte Staffel- und Indexmieten.