// Energierecht

Bessere Bedingungen für Mieterstrom

Der Regierungsentwurf des Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus ist auch unter Experten nicht unumstritten, die Mehrheit im Bundestag stimmte aber am 28.11.2018 dafür. Zuvor hatte der Finanzausschuss des Bundestags noch eine Ergänzung beschlossen, die Steuererleichterungen für Wohnungsgenossenschaften und -vereine vorsieht, wenn sie Mieterstrom anbieten. Bisher müssen solche Genossenschaften und Vereine für Mieteinnahmen keine Steuern zahlen, für andere Einnahmen hingegen schon. In dem Zusammenhang gilt bisher eine 10%-Grenze: Wenn von den Gesamteinnahmen mehr als zehn Prozent aus anderen Quellen als aus der Überlassung von Wohnungen an Genossen und Vereinsmitglieder stammen, entfällt die Steuerbefreiung vollständig. Künftig soll diese „Zehn-Prozent-Grenze“ keine Anwendung finden, wenn Mieterstrommodelle die Ursache für eine Überschreitung sind. Dabei dürfen aber die Einnahmen aus solchen Stromlieferungen 20 % der Gesamteinnahmen aber nicht übersteigen