Beteiligung von Gemeinden an Windenergieanlagen / Mustervertrag zu § 36k EEG 2021
Am 17.06.2021 hat die Fachagentur Windenergie den Mustervertrag zu § 36k EEG 2021 veröffentlicht. Dieser regelt (recht) detailliert die Umsetzung von freiwilligen Zahlungen von Betreibern von WEA an Gemeinden, um die #Akzeptanz von Windenergie vor Ort herzustellen. Es handelt sich um ein sinnvolles, effektives und praktikables Modell, um die betroffenen Kommunen zu beteiligen. Es müssen keine Gesellschaften gegründet werden, die aufwendig und komplex sein und manchmal den Frieden in den Dörfern auch stören können, wenn die Bewohner in unterschiedlichem Maße von der Beteiligung profitieren. Auch muss sich niemand ungewollt als Unternehmer versuchen, um die Belastung von Windenergie durch Beteiligung auszugleichen. Der Betreiber leistet schlichtweg eine Zahlung in den Haushalt der Gemeinden. Auch wenn der Mustervertrag an einzelnen Stellen zu ausführlich ist , handelt es sich um einen praktikablen und allseitig einsetzbaren Mustervertrag. Der Vertrag wird sich als Marktstandard etablieren.