BNetzA gibt Hinweise für Stromspeicher
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 12. März 2019 einen Hinweis betreffend EE-Stromspeicher veröffentlicht. Darin wird insbesondere darauf hingewiesen, dass nicht nur Betreiber von EE-Anlagen zur Registrierung ihrer Anlage im Marktstammdatenregister verpflichtet seien, sondern auch Betreiber von ortfesten Stromspeichern. Weiterhin seien von dieser Pflicht nicht nur EE-Stromspeicher, in denen ausschließlich EE-Strom zur Einspeicherung verbraucht wird, erfasst, sondern auch alle sonstigen Speicher, die zumindest teilweise Strom, der nicht aus erneuerbaren Energien oder Grubengas stammt, zur Einspeicherung verbrauchen. Demzufolge appelliert die BNetzA an alle Betreiber von EE-Anlagen, die ihre Stromspeicher noch nicht registriert haben, die Registrierung bis zum 31.12.2019 vorzunehmen, da andernfalls Sanktionen in Form der Kürzung der EEG-Förderzahlungen drohen.