// Energierecht

BNetzA legt sich auf 15min Mindestaktivierungszeit in der PRL fest

Die BNetzA hat mit Beschl. v. 02.05.2019 festgelegt, dass im Rahmen der Primärregelleistung Einheiten mit begrenztem Energiespeicher (Stromspeicher) lediglich eine Mindestaktivierungszeit von 15min im Rahmen der Präqualifikation nachzuweisen haben. Der von den regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreibern vorgeschlagene Nachweis von 30min wurde auch aufgrund der Intervention des BVES nicht übernommen. Insbesondere konnte durch die ÜNB nicht dargelegt werden, dass die eine Verlängerung des Mindesterbringungszeitraums auf 30min notwendig sei, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten, und eine Ablösung durch Sekundärregelleistung und Minutenreserve erfolge. (BNetzA, Beschl. v. 02.05.2019 - Az.: BK6-17-234)