// Energierecht

BVerfG zum Klimaschutzgesetz: Das Gesetz ist teilweise verfassungswidrig

Wegweisende Entscheidung des BVerfG zum Klimaschutzgesetz: Das Gesetz ist teilweise verfassungswidrig, weil der Staat keine ausreichenden Vorkehrungen zur Emissionsminderung ab dem Jahr 2031 getroffen hat. Dies stellt eine Verletzung des Freiheitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 GG dar. Denn die Grundrechte schützen vor einer einseitigen Verlagerung der durch Art. 20a GG (sog. Staatsziel Umweltschutz) aufgegebenen Treibhausgasminderungslast in die Zukunft. So verpflichtet Art. 20a GG den Staat zum Klimaschutz. Dies zielt auch auf die Herstellung von Klimaneutralität. Der Schutz künftiger Freiheit verlangt nach Ansicht des BVerfG auch, den Übergang zur Klimaneutralität rechtzeitig einzuleiten. Dafür müssen frühzeitig transparente Maßgaben für die weitere Ausgestaltung der Treibhausgasreduktion festgelegt werden, um Planungssicherheit zu erzeugen. (BVerfG, Beschluss vom 24. März 2021 - Az.: 1 BvR 2656/18)