// Energierecht

Eilantrag bzgl. Vergabe des Stromnetzes Berlin

Der Eilantrag eines Bieters betreffend die Vergabe des Stromnetzes Berlin blieb auch in der Berufungsinstanz ohne Erfolg. Das Kammergericht Berlin erkennt keine rechtlich erheblichen Gründe, das Verfahren, welches sich im Stadium vor der Auswahl des künftigen Netzbetreibers befindet, zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu stoppen. Es kann nicht feststellen inwieweit die von dem Land Berlin formulierten Anforderungen an die Eignung der Bieter in dem gegenwärtigen Verfahrensstadium gegen das Diskriminierungsverbot oder das Transparentgebot verstoßen sollen. (KG Berlin, Urt. v. 25.10.2018 - Az.: 2 U 18/18 EnwG)