Förderdeckel für Flexibilisierung von Biomasseanlagen ist erreicht!
Laut Pressemitteilung der BNetzA vom 31. Aug. 2019 ist der Förderdeckel für flexibel bereitgestellte zusätzlich installierte Leistung zur Erlangung der Flexibilitätsprämie für bestehende Biomasseanlagen nunmehr erreicht. Mit dem EEG 2014 wurde eine Prämie für bestehende Biogasanlagen eingeführt, die zusätzlich installierte Leistung für eine bedarfsorientierte Stromerzeugung bereitstellen. Allerdings beginnt sobald 1.000 Megawatt an zusätzlicher installierter Leistung erreicht sind und der Bundesnetzagentur gemeldet wurden eine Übergangsfrist von 15 Monaten. Betreiber von Biomasseanlagen haben daher bis Ende November 2020 Zeit, um sowohl die Inbetriebnahme der zusätzlichen, flexiblen Leistung durchzuführen, als auch die Registermeldung ins Marktstammdatenregister vorzunehmen. Nur wer beide Voraussetzungen erfüllt, kann die Flexibilitätsprämie in Anspruch nehmen.