// Energierecht

Haftung des Netzbetreibers für Überspannungsschäden

Das OLG Brandenburg hat mit Urteil vom 26.02.2019 (Az. 6 U 26/18) zur Haftung des Netzbetreibers für Überspannungsschäden geäußert. Eine fehlerhafte Lieferung von Energie kann grundsätzlich eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz auslösen. Kommt es daher bei der Lieferung von Energie zu Spannungsschwankungen kann sich hieraus eine verschuldensunabhängige Haftung des Netzbetreibers für Überspannungsschäden ergeben. Die Haftung entfällt – entgegen der Auffassung der Vorinstanz – auch nicht deshalb, weil der Kunde keine entsprechenden Schutzvorkehrungen gegen Spannungsschwankungen getroffen hat. Denn hierin ist lediglich eine Obliegenheitsverletzung des Kunden zu sehen, die eine anteilige, jedoch nicht gänzliche Kürzung seines Anspruchs rechtfertigt.