Innovationsauschreibungsverordnung vom Bundeskabinett verabschiedet
Das Bundeskabinett hat am 16.10.2019 die Innovationsauschreibungsverordnung verabschiedet. Mit der Verordnung sollen neue Preisgestaltungsmechanismen und Ausschreibungsmodalitäten im Bereich erneuerbarer Energien erprobt werden, die zu mehr Wettbewerb und mehr Netz- und Systemdienlichkeit führen sollen. Der Entwurf sieht im wesentlichen eine fixe Marktprämie, keine Förderung bei negativen Strompreisen und eine Zuschlagsbegrenzung bei Unterzeichnung vor. Als Pilotverfahren soll die BNetzA zunächst drei Innovationsausschreibungen für 2019 bis 2021 durchführen (vgl. § 39j EEG 2017). Ob es tatsächlich noch in diesem Jahr hierzu kommt ist allerdings fraglich. Die Verordnung ist zunächst an den federführen Ausschus für Wirtschaft und Energie übwerwiesen und die Zustimmung des Bundestages steht noch aus. Das EEG 2017 sah ursprünglich eine Innovationsausschreibung schon für 2018 vor.