// Energierecht

Interessenkollision in der Vergabe

Das OLG Karlsruhe hat mit Beschluss vom 30.10.2018 die teilweise Wiederholung eines Vergabeverfahrens um eine strategische Partnerschaft zur Teilnahme an der #Konzessionsvergabe der jeweiligen örtlichen #Stromnetze angeordnet, da einer der Berater im #Vergabeverfahren sich in einem Interessenkonflikt befand. Der Berater hatte zugleich die beiden Städte energiewirtschaftlich beraten und zudem auch die Muttergesellschaft der erfolgreichen Bietern in einem Gerichtsverfahren unterstützt, wobei diese Beratungen zeitgleich durchgeführt wurden. Nach § 5 Konzessionsvergabeverordnung liege schon dann eine #Interessenkollision vor, wenn die Möglichkeit einer Beeinträchtigung der Unparteilichkeit bestehe. (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 30.10.2018 - Az.: 15 Verg. 5/18)