// Energieversorgung

KG Berlin zur Behandlung und Abrechnung von Stromdiebstahl zwischen Lieferant und Netzbetreiber

Das Kammergericht Berlin hat mit Entscheidung vom 12.07.2021 zur Behandlung und Abrechnung beim Stromdiebstahl Stellung bezogen. Sofern zwischen dem Stromlieferanten und dem Lieferkunden ein sog. all-inclusive-Stromlieferungsvertrag abgeschlossen worden ist und mit dem Lieferkunden vereinbart wurde, dass auch unter Umgehung von Messeinrichtungen verwendeter Strom (sog. Stromdiebstahl) als Lieferung anzusehen sei, ist nach Auffassung des Gerichts auch eine solche Entnahme auch im Verhältnis zwischen Stromlieferant und Netzbetreiber als netzentgeltpflichtige Belieferung der Entnahmestelle des Lieferkunden anzusehen. In der Folge kann der Netzbetreiber auch gegenüber dem Stromlieferanten die im Rahmen der Lieferung entstehenden Netzentgelte vom Stromlieferanten verlangen. Das Gericht führt zur Begründung u.a. an, dass die Überbrückung einer bestehenden Entnahmestelle nicht die Schaffung einer neuen Entnahmestelle im Sinne der StromNEV zur Folge hätte, …
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KG Berlin zur Teilnichtigkeit Teilnichtigkeit eines Wärmelieferungsvertrags wegen intransparenter Preisanpassungsklausel

Das KG Berlin hat am 28. April 2021 festgestellt, dass eine unwirksame Preisanpassungsklausel zum Arbeitspreis in einem Wärmelieferungsvertrag nicht dazu führt, dass die Preisanpassungsklausel zum Leistungspreis intransparent oder unangemessen wäre und deswegen nicht Bestand haben könnte, wenn beide Preisanpassungsklauseln mit eigenständigen Berechnungsformeln versehen sind. Ferner wies das Gericht darauf hin, dass eine fehlerhafte Preisanpassungsklausel in AGBs nicht die Gesamtnichtigkeit nach § 139 BGB zur Folge habe, sondern sich nach § 306 BGB zu richten habe, sodass die entstandene Regelungslücke im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu schließen ist. Der Wärmekunde kann die Preiserhöhungen, die zu einem den vereinbarten Anfangspreis übersteigenden Preis führen, nicht geltend machen kann, wenn er sie nicht innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach Zugang der Jahresabrechnungen, in der die Preiserhöhung erstmalig berücksichti…
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FG Düsseldorf zu Unternehmen in Schwierigkeiten bei Entlastung von der Stromsteuer

Der 4. Senat des Finanzgerichts Düsseldorf hat mit Urteil vom 10.03.2021 den Anspruch auf eine Steuerentlastung nach § 9b StromStG versagt. Die Klägerin gelte gemäß § 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StromStG als Unternehmen in Schwierigkeiten. Diese Regelung betrifft gemäß § 2a Abs. 3 StromStG u. a. die Steuerentlastung nach § 9b StromStG, die danach als eine staatliche Beihilfe im Sinne des Art. 107 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) anzusehen ist. Zwar führt § 2a Abs. 2 Satz 1 StromStG zu einer Ungleichbehandlung, weil danach Unternehmen des Produzierenden Gewerbes wie der Klägerin eine Steuerentlastung versagt wird, nur weil sie die "harten" Kriterien der AGVO für das Vorliegen eines Unternehmens in Schwierigkeiten erfüllen, obwohl sie sich tatsächlich nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, während Konkurrenzunternehmen die Steuerentlastung erhalten, diese Ungleichbehandlung sei allerdings gerechtfer…
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BGH liefert Begründung zur Kostentragung des Grundversorgers bei Stromlieferung ohne Vertrag

Der BGH hat am 16.04.2021 die Gründe seines Beschlusses vom 27.10.2020 veröffentlicht, wonach ein Stromversorger, der als Grundversorger auch Haus­hal­ten Strom lie­fert, die kei­nen Ver­trag haben, diese Kos­ten nicht auf den Netz­be­trei­ber ab­wäl­zen kann, und bestätigt, dass die betroffenen An­schlüs­se kos­ten­mä­ßig dem Lie­fe­ran­ten bis zu einer Sperre zu­zu­rech­nen sind. Der rechtlichen Beurteilung ist die bilanzielle Behandlung der Stromentnahmen am Anschluss eines Haushaltskunden zugrunde zu legen, für den ein vertragliches oder gesetzliches Lieferverhältnis mit dem Grundversorger oder einem anderen Stromlieferanten nicht (mehr) besteht und vom Grundversorger auch nicht begründet werden muss. Eine solche Situation kann durch den Regelungsmechanismus der §§ 36, 38 EnWG nur im Regelfall, nicht aber ausnahmslos verhindert werden. Der Netzbetreiber kommt als Gläubiger eines Schadensersatz- oder Bereicherungsanspr…
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LG Duisburg zur Betreibereigenschaft im EEG in der Eigenversorgung

Das Landgericht Duisburg hat mit Urt. v. 22.01.2021 hat die Anforderungen an die Eigenschaft eines Anlagenbetreibers im Sinne des § 3 Nr. 1 EEG 2021 bzw. § 5 Nr. 1 EEG 2014 im Zusammenhang mit der Verringerung der EEG-Umlage bei einer Eigenversorgung konkretisiert. Wie bereits andere gerichtliche Entscheidungen stellte das Landgericht hierzu fest, dass im Wege einer wertenden Gesamtbetrachtung der Versorgungskonstellation geprüft werden müsse, wer in Ansehung des wirtschaftlichen Risikos des Stromerzeugungsprozesses als Betreiber und als Letztverbraucher zu qualifizieren ist. Als maßgebliche Kriterien sind hierbei die Brennstoffbeschaffung, die Übernahme des Risikos der Absatz und Brennstoffqualität, Ausfallrisiko der Anlage und der bestimmende Einfluss auf die Betriebsweise der Energieanlage heranzuziehen. Zur Bewertung dieser Kriterien ist nach Auffassung des Gerichts insbesondere auf das zugrundeliegende Vertragswerk abzustellen. (LG Duisburg, Ur…
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OVG NRW: Technische Möglichkeit für Smart-Meter-Gateways nach dem MSBG noch nicht gegeben

Oberverwaltungsgericht Münster stoppt vorläufig Einbauverpflichtung für intelligente Messsysteme mit Beschluss vom 4. März 2021 gegen die Allgemeinverfügung des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Mit der Allgemeinverfügung hatte das BSI nach § 30 des Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) festgestellt, dass es technisch möglich ist, Messstellen für Stromverbrauch und -erzeugung mit intelligenten Messsystemen (Smart-Meter-Gateways) auszurüsten. Nach Feststellung des Gerichts stimmen die am Markt verfügbaren intelligenten Messsysteme nicht mit den den gesetzlichen Anforderungen überein und erfüllen nicht die Anforderungen des MSBG. Die in den Technischen Richtlinien normierten Interoperabilitätsanforderungen sind nicht erfüllt oder zertifiziert. (OVG NRW, Beschl. v. 5.03.2021 - Az.: 21 B 1162/20)
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