// Energieversorgung

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz „GEIG“ wurde am 12.02.2021 vom Bundestag beschlossen.

Das (nicht zustimmungsbedürftige) Gesetz muss nun noch den Bundesrat passieren. Der Ausbau von Elektromobilität ist Teil der Klimaschutzprogramms der Bundesregierung. Eine steigende Anzahl von Elektrofahrzeugen benötigt jedoch auch ausreichend Ladeinfrastruktur. Das GEIG richtet sich an Gebäudeeigentümer und sieht vor, dass Gebäude mit größeren Parkplätzen einen bestimmten Anteil dieser Parkplätze zukünftig mit Ladeinfrastruktur ausstatten müssen. Diese Verpflichtung gilt vor allem für Neubauten, aber zum Teil auch für Bestandsgebäude, die umfangreich renoviert werden. Ihre Verletzung stellt eine Ordnungswidrigkeit das und ist bußgeldbewehrt. Erwähnenswert: Auch im GEIG (wie im EEG und im GEG) findet sich der Quartiersgedanke wieder: für Gebäude, die in einem „räumlichen Zusammenhang“ stehen, kann eine gemeinsame Ladeinfrastruktur vorgesehen werden.
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OLG Düsseldorf zur Akteneinsicht in der Konzessionsvergabe

Eine unbillige Behinderung von Bewerbern um eine Konzession liegt nach Auffassung der OLG Düsseldorf nach seiner Entscheidung vom 04.11.2020 vor, wenn deren Chancen auf den Abschluss des Konzessionsvertrags dadurch beeinträchtigt werden, dass das Akteneinsichtsrecht nach § 47 Abs. 2 S. 3 EnWG nicht ordnungsgemäß gewährt wurde. Nach dieser Vorschrift hat die Gemeinde einem am Verfahren beteiligten Unternehmen zur Vorbereitung einer Rüge im Konzessionsverfahren auf Antrag voraussetzungslos Einsicht in die Akten zu gewähren. Einer Kausalitätserwägungen auf entscheidungserhebliche Rechtsverletzungen ist hierfür nicht erforderlich. Mithilfe der Akteneinsicht soll gerade eine Rügemöglichkeit eröffnet werden, wobei der Umfang der Akteneinsicht durch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beschränkt sein kann, jedoch die gegenseitigen Interessen durch die #Gemeinde gegeneinander abgewogen werden müssen. (OLG Düsseldorf, Urt. v. 04.11.2020 - Az.: 27 U…
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VG Stuttgart zur Bestimmung des Grundversorgers im Gemeindegebiet

Das VG Stuttgart hat den Begriff des Netzgebietes der allgemeinen Versorgung nach § 36 Abs. 2 Satz 1 EnWG konkretisiert und festgestellt, dass dasjenige Unternehmen als Grundversorger zu qualifizieren ist, welches die meisten Haushaltskunden in einem Konzessionsgebiet erfasst. Das Gericht stellt hierbei nicht auf das Gemeindegebiet insgesamt oder das gesamte galvanisch zusammenhängende Netz des Netzbetreibers ab, sonder auf das von einer Konzession umfasste Gebiet, welches von einem Netzbetreiber der allgemeinen Versorgung betrieben wird. Dies ergebe sich u.a. daraus, dass ansonsten eine Bestimmung, wer die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet versorge, nicht möglich wäre. (VG Stuttgart, Urt. v. 20.10.2020 - Az.: 18 K 1797/19)
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Stahlplatte für Gas
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„Wasserstoffregulierung darf nicht zweiter BER werden“

Die Regulierung von Wasserstoffnetzen ist Gegenstand der geplanten Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Der Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung. „Deutschland droht sich mit dem aktuellen EnWG-Entwurf beim Bau von Wasserstoffnetzen im Planungs- und Genehmigungsrecht zu verstolpern. Diese Ansicht vertrat Philip Fest, Referatsleiter Energieinfrastruktur im nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministerium, in einem Online-Seminar des Kölner Instituts Ewi. Er warnt vor einem weiteren Desaster wie beim Pannenflughafen BER.“ In unserem Aufsatz „Die Einbettung der nationalen Wasserstoffstrategie ins aktuelle Energierecht – eine Bestandsaufnahme“ (EWeRK 6/2020) haben sich mein Kollege Dr. Florian Brahms und ich unter anderem mit Rechtsfragen befasst, die im Zuge dieser erforderlichen Regulierung von Wasserstoffnetzen zwingend zu klären sind.
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OLG Schleswig-Holstein: Irreführende Werbung im Zusammenhang mit „grünem Regionalstrom“

Das OLG Schleswig-Holstein hat in seiner Entscheidung vom 3.9.2020 konkretisiert, unter welchen Voraussetzungen eine irreführende Werbung im Zusammenhang mit „grünem Regionalstrom“ vorliegt. Die Grünstromeigenschaft des gelieferten Stromes war im konkreten Fall gegeben. Es handelte sich jedoch nicht um Regionalstrom in dem Sinne, wie der Verbraucher ihn nach der Werbung des nach dem UWG auf Unterlassung in Anspruch genommenen Energieversorgungsunternehmens hätte erwarten können. Die Beklagte bediente sich zur Lieferung von Grünstrom auch an Erneuerbaren-Energien-Anlagen, die mehrere hundert Kilometer von dem interessierten Verbraucher entfernt stehen, was nach den Verständnis des Gerichts nicht mehr als regional qualifiziert werden könne. Deutschland insgesamt könne nicht als Region gewertet werden, auch wenn der Energiemarkt sich über Bundesgrenzen erstreckt. (OLG Schleswig-Holstein, Urt. v. 3.9.2020 - Az.: 6 U 16/19)
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Leitfaden Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten durch BNetzA veröffentlicht

Am 08.10.2020 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) den Leitfaden Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten in der finalen Version veröffentlicht. Im Juli 2019 hatte die Bundesnetzagentur den ersten Entwurf vorgestellt. In dem Leitfaden legt die Bundesnetzagentur dar, welche Voraussetzungen an die Erfassung und die Abgrenzung von Strommengen bei der Erhebung der EEG-Umlage zu stellen sind. Der Entwurf des Leitfadens hatte erhebliche Irritationen ausgelöst, weil die Bundesnetzagentur bei Dritt-Verbräuchen etwa den Verbrauch von „leistungsstarke WLAN-Routern“ oder „gewerbeüblichen Getränkeautomaten“ als so relevant festgelegt hatte, so dass für die Verbrauchsgeräte kostenintensive mess- und eichrechtskonforme Messeinrichtungen erforderlich geworden waren. Der nun vorgestellte Leitfaden ist wesentlich differenzierter und praxisnäher und praxistauglicher, auf 85 Seiten werden die beiden relevanten § 62a EEG 2017 und § 62b EEG 2017 erläutert…
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