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Marktstammdatenregister (MaStR) ist online!

Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist das Register für den deutschen Strom- und Gasmarkt und wird von der Bundesnetzagentur geführt. Im MaStR sind vor allem die Stammdaten zu Strom- und Gaserzeugungsanlagen zu registrieren. Außerdem sind die Stammdaten von Marktakteuren wie Anlagenbetreibern, Netzbetreibern und Energielieferanten zu registrieren. Das MaStR steht nicht nur den Behörden, sondern auch den Marktakteuren und der Öffentlichkeit online zur Verfügung. Gleichzeitig sollen unterschiedliche bestehende Registrierungspflichten im Marktstammdatenregister gebündelt werden. Aufgrund der mehrfachen Verschiebung der Eröffnung des Webportals konnte den Registrierungspflichten allerdings bisher nur unzureichend nachgekommen werden bzw. musste für EEG-Anlagen noch im Anlagenregister vorgenommen werden.
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Eigenversorgung & Allgemeinstrom in der Immobilienwirtschaft

Die #Clearingstelle #EEG #KWKG hat am bereits am 13. Dezember 2018 einen Hinweis zur #Eigenversorgung für sogenannten Allgemeinstrom veröffentlicht. Eine Eigenversorgung im Sinne des § 61 EEG 2017 liegt auch bei Personenidentität zwischen Anlagenbetreiber und Betreiber von Verbrauchseinrichtungen zur Kühlung bzw. Beheizung von Gebäudeteilen, Gemeinschaftsbeleuchtung und Fahrstühlen. Insoweit schafft die Clearingstelle EEG KWKG Rechtsklarheit für den Einsatz von #Solaranlagen und #BHWK in der Immobilienwirtschaft. Gleichzeitig wird auf die notwendige Abgrenzung zu sonstigen Strommengen bspw. #Mieterstrom hingewiesen. (Clearingstelle EEG KWKG, Hinweis v. 13.12.2018 - Az.: 2018/10)
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Das Energiesammelgesetz kommt!

Nach dem am 30.11.2018 der Bundestag das Energiesammelgesetz beschlossen hat, folgte am 14.12.2018 nun auch die notwendige Zustimmung des Bundesrates, sodass es zum Inkrafttreten des Energiesammelgesetzes zum 1.1.2019 nur noch der Gegenzeichnung und der Ausfertigung des Energiesammelgesetzes durch den Bundespräsidenten bedarf. Hintergrund des neuen Gesetzes sind die Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes sowie weiterer energierechtlicher Vorschriften.
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Auslegung von Hybridnetzen als eigenes Netz – eine rechtliche Analyse

Im Rahmen der "27. Windenergietag" in Linstow referierte Herr Rechtsanwalt Dr. Florian Brahms am 8. November 2018 zum Thema "Auslegung von Hybridnetzen als eigenes Netz - eine rechtliche Analyse". Finden Sie hierzu unter dem nachstehenden Link die Vortragsfolien zum Vortrag. Bei Rückfragen kommen Sie gerne auf uns zu.
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Windenergie bis 750 kW – Welche Vermarktungsmöglichkeiten ergeben sich?

Im Rahmen der "27. Windenergietag" in Linstow referierte Frau Rechtsanwältin Catharina Post am 7. November 2018 zum Thema "Windenergie bis 750 kW - Welche Vermarktungsmöglichkeiten ergeben sich?". Finden Sie hierzu unter dem nachstehenden Link die Vortragsfolien zum Vortrag. Bei Rückfragen kommen Sie gerne auf uns zu.
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Zeitgleichheit bei der Eigenversorung im EEG 2012

Das Landgericht Tübingen hat im Rahmen des Anwendungsbereiches des #EEG 2012 bestimmt, dass es für die #Eigenversorgung im Sinne des § 37 Abs. 3 Satz 2 EEG 2012 reiche, wenn die #Personenidentität zwischen Erzeuger und Verbraucher als auch die räumliche Nähe, unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BFH, bestehe. Erst mit dem EEG 2014 trat der Grundsatz der Zeitgleichheit in Kraft und es ist nicht möglich, ihn auf die Vorgängerversionen des EEG zu übertragen, so dass eine jährliche Verrechnung zwischen Produktion und Verbrauch durchgeführt werden kann.(LG Tübingen, Urt. v. 14.09.2018 - Az.: 4 O 374/17)
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