Keine Baugnehmigung für Ladesäulen
Mit Beschluss vom 13. Juli 2018 hat der Bayrische Verwaltungsgerichtshof (Az.: 8 CE 18.1071) beschlossen, dass Ladesäulen für Elektrofahrzeuge auf öffentlich gewidmeten Straßenflächen durch Gemeinden als Straßenbaulastträger grundsätzlich ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfen. Begründet wurde der Beschluss hauptsächlich damit, dass es sich bei Anlagen in einer solchen Größenordnung und einer solch einfachen Beschaffenheit nicht um Straßenbestandteile handele, die dem Baurecht unterliegen. Vielmehr sei hier das Straßenrecht anwendbar.