Messwesen
Durch zwei Beschlüssen der BNetzA hatte diese sowohl für die Messung von Strom als auch für die Messung von Gas auf Grundlage des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) die Festlegung zur Anpassung der Standardverträge am 23.08.2017 getroffen. (Az.: BK6-17-042 und BK7-17-026) Diese Standardverträge kommen insbesondere zum Tragen, wenn sich der Anschlussnehmer für einen anderen Messstellenbetreiber als den Netzbetreiber entscheiden.