// Energierecht

Mieterstrom

Die EU-Kommission hat für das Mieterstromgesetz die beihilferechtliche Genehmigung ausgesprochen. Nunmehr können Solaranlagen auf Wohngebäuden auch für den nicht in das Netz abgegebenen und an Mieter gelieferten Strom eine Förderung nach dem EEG 2017 erhalten.