// Energierecht

Nachweisführung des Umweltgutachters für die Modernisierung von Wasserkraftanlagen

Mit Beschluss vom 26.09.2018 hat das OLG Hamm bestätigt, dass die Nachweisführung für die Inanspruchnahme der finanziellen Förderung für eine Modernisiserung einer Wasserkraftanlagen im EEG bereits vorgerichtlich nachgewiesen sein muss. Der Sinn und Zweck der möglichen Nachweisführung durch einen Gutachter im Rahmen des EEG sei es, den Netzbetreiber in die Lage zu versetzen, zu erkennen, ob die Anforderungen erfüllt sind. Sofern dies aufgrund mangelnder Angaben im Gutachten nicht möglich ist, so kann dies auch nicht mehr im gerichtlichen Verfahren nachgeholt werden, da ansonsten das Kostenrisiko auf den Netzbetreiber verlagert würde. (OLG Hamm, Beschl. v. 26.09.2018 - Az.: 30 U 4/18)