Nachweispflicht Heizkostenabrechnung
Der BGH hat jüngst entschieden, dass der #Vermieter die Darlegungs- und Beweislast für die Nachforderung von #Betriebskosten gegenüber dem #Mieter trägt, wobei hiervon sowohl die Zusammenstellung der einzelnen Kostenpositionen als auch die Verteilung auf die Mieter erfasst sind. Deshalb stünde dem Mieter auch das Recht zu, die #Verbrauchsdaten der anderen Mieter aus dem gleichen Objekt einzusehen. (BGH, Urt. v. 7.2.2018 - Az.: VIII ZR 189/17)