// Energierecht

Netzentgeltbefreiung illegal

Die Europäische Kommission ist zu dem Schluss gelangt, dass die Befreiung von Netzentgelten nach § 19 Abs. 2 Stromnetzengeltverordnung (StromNEV) a.F., die in Deutschland bestimmten großen Stromverbrauchern in den Jahren 2012 und 2013 gewährt worden war, gegen die EU-Beihilferegeln verstieß. Es gab danach keine Gründe dafür, diese Verbraucher von der Zahlung der Netzentgelte zu befreien. Deutschland muss die illegalen Beihilfen zurückfordern. Rückforderungen im dreistelligen Millionenbereich sind nicht ausgeschlossen.