Novelle des Energiedienst- leistungsgesetzes
Kurz vor der parlamentarischen Sommerpause hat der Bundestag am 28. Juni 2019 eine Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes (kurz: EDL-G) beschlossen. Obgleich diese Änderung kaum öffentlich kommuniziert wurde, kommt es dabei zu weitreichenden Änderungen im Rahmen des EEG und des KWKG. Hervorzuheben ist dabei die Rückkehr zur alten einheitlichen Regelung hinsichtlich der reduzierten EEG-Umlage von 40 % bei der Eigenversorgung aus KWK-Anlagen, von denen Eigenversorger rückwirkend ab dem 1.1.2019 wieder profitieren. Auch interessant dürfte die nunmehr durch die EU-Kommission genehmigte Laufzeitverlängerung des KWKG bis Ende 2025 sein. Zwar wurde diese bereits auf nationaler Ebene beschlossen, jedoch stand sie bislang unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung der EU-Kommission. Weitere gestrichene Vorbehalte finden sich in § 100 Abs. 2 Nr. 10 c EEG hinsichtlich der betreiberfreundlichen Neuregelung des Formaldehydbonus und in der Anhebung des Ausschreibungsvolums im Rahmen der Innovationsausschreibungen wieder.