OLG Celle konkretisisert Anforderungen einstweilige Verfügung im EEG
Das OLG Celle hat mit Beschluss vom Beschluss vom 02.Juli 2019 festgestellt, dass die einstweilige Verfügung gegenüber dem Netzbetreiber auf den finanziellen Förderanspruch im EEG im Form von Abschlägen auch isoliert nach dem Netzanschluss bzw. der Inbetriebnahme geltend gemacht werden kann. Dies gelte insbesondere auch dann, wenn die Abschlagszahlungen etwaige Aufrechnungen des Netzbetreiber in der Vergangenheit übersteigen, da der Anlagenbetreiber fortlaufend Strom aus Erneuerbaren Energien einspeist. (OLG Celle, Beschl. v. 02.07.2019 - Az.: 13 W 25/19)