OLG Stuttgart zur Mindestwasserführung und Beurteilungsspielraum eines Umweltgutachters bei Wasserkraftanlagen
Das OLG Stuttgart hat am 5.2.2021 zur Mindestwasserführung und Beurteilungsspielraum eines Umweltgutachters bei Wasserkraftanlagen im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) entschieden. Gegenstand war, wann von einer wesentliche Verbesserung des ökologischen Zustands bei einer Verbesserung der Mindestwasserführung ausgegangen werden könne. Unter Berücksichtigung der gesetzgeberischen Intention zu § 23 EEG 2009 ist auf die Zusammensetzung der biologischen und ökologischen Komponenten im Einzelfall abzustellen, wobei der Mindestwasserabfluss Voraussetzung für die ökologischen Funktionsfähigkeit eines Fließgewässers ist. Überdies besteht ein Beurteilungsspielraum zugunsten des Umweltgutachters bei dieser Prüfung, der gerichtliche nur auf Plausibilität geprüft werden kann. (OLG Stuttgart, 5.02.2021 - Az.: 5 U 183/20)