// Energierecht

OVG Niedersächsischen erklärt regionalen Raumordnungsprogramms Cuxhaven für unwirksam

Das OVG Niedersächsischen hat durch Urteil vom 7. Feb. 2020 die 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2012 des Landkreises Cuxhaven - Fortschreibung des sachlichen Teilabschnitts Windenergie - für unwirksam erklärt. Gegen die Planung bestünden nicht nur formelle Bedenken. Jedenfalls liegen in materiell-rechtlicher Hinsicht beachtliche Fehler im Abwägungsvorgang vor. Insbesondere läge der Planung kein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept zu Grunde, das nicht nur Auskunft darüber gibt, von welchen Erwägungen die positive Standortzuweisung getragen wird, sondern auch die Gründe für die beabsichtigte Freihaltung des übrigen Planungsraums von Windenergieanlagen aufzeigt. Dem genügt die Abgrenzung in „harte“ und „weiche“ Tabuzonen indessen nicht. Zudem seien Gesichtspunkte der Natur und Landschaft als harte und nicht weiche Kriterien einzustufen. (OVG Niedersachsen, (Urt v. 07.02.2020 - Az.: 12 KN 75/18)