Referentenentwurf zur Änderung der MaStRV
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 27. Sep. 2018 einen Referentenentwurf zur Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) veröffentlicht. Als wesentliche (notwendige) Änderungen zu nennen sind: Ein stärkerer Schutz personenbezogener Daten hinsichtlich Veröffentlichungen die kleinere Anlagen betreffen mit einer installierten Leistung bis zu 30 kW und Anpassung von Fristen der Verzögerungen zur Inbetriebnahme des Webportals. Registrierungen von Marktakteuren, Einheiten, EEG-und KWK-Anlagen und Projekten, die innerhalb der ersten 24 Monate nach dem Start des Webportals vorge- nommen werden, sollen als rechtzeitig gemeldet gelten. Darüber hinaus finden sich neben sprachlichen Glättungen einige Feinjustierungen bezüglich der Registrierungspflichten.