// Wirtschaftsrecht

Steuerliche Förderung energetischer Maßnahmen bei Wohngebäuden nach § 35c EStG

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat sich mit umfangreichem Schreiben vom 14. Januar 2021 zur steuerlichen Förderung energetischer Maßnahmen gemäß § 35c EStG an Gebäuden, die zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden, geäußert und sich im Zuge dessen insbesondere zu folgenden Fragen positioniert: Begünstigtes Objekt, Begriff der Wohnung, Anspruchsberechtigte Person, Nutzung zu eigenen Wohnzwecken, Alter des Objekts, Beschränkung des Höchstbetrags der Steuerermäßigung, Objektförderung, Steuerliche Förderung mehrerer Objekte, Miteigentum am begünstigten Objekt, Förderderfähige Aufwendungen, Ausschluss der Förderung, Nachweis der energetischen Maßnahme, Verhältnis zu § 33 EStG, Verhältnis zu § 92a EStG, Antragstellung und Verfahren. Darüber hinaus enthält dieses Schreiben in der Anlage eine nicht abschließende Liste förderfähiger Maßnahmen. (BMF, Schreiben vom 14. Januar 2021, IV C 1 - S 2296-c/20/10004 :006)