// Energierecht

Veröffentlichungspflicht

Mit Beschluss vom 30. November 2017 hat das OLG Düsseldorf entschieden, dass die Regulierungsbehörde nicht nur netzbetreiberbezogene Daten in nicht anonymisierter Form veröffentlichen darf, sondern gerade auch nach der ARegV dazu verpflichtet ist. Mit der vorgeschriebenen Veröffentlichungspflicht sollen die Entscheidungen der Regulierungsbehörden sowie die Kosten und Erlöse der Netzbetreiber für alle nachvollziehbarer werden. (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.11.2017 - Az.: VI-5 Kart 33/16 [V])