Abgasturbine keine förderfähige Technologie im EEG
Nach Entscheidung des BGH vom 15. Mai 2019 handelt es sich bei einer Turbine, die im Abgasstrang des BHKW einer Biogasanlage zur Erzeugung weiteren Stroms zur Nachverstromung eingesetzt wird (sog. Abgasturbine), nicht um eine mit dem Technologie-Bonus zu fördernde Gasturbine im Sinne des § 27 Abs. 4 Nr.1 i. V. m. der Anlage 1 Abschnitt II Nr. 1 Buchst. c EEG 2009. Dies wird damit begründet, dass aus historische Sicht - aber leider wenig überzeugend vom Gericht argumentiert - der Gesetzgeber diese Technologie nicht bedacht habe. Überdies habe der Gesetzgeber nur einen Anreiz für innovative, energieeffiziente Anlagentechnik für zu ersetzende Verbrennungsmotoren fördern wollen und Technik, die neben diesen Motor trete. (BGH, Urt v. 15.05.2019 - Az.: VIII ZR 134/18)