Öffentliches Baurecht
Wir beraten Sie in allen öffentlich-rechtlichen Fragen der Vorbereitung und Umsetzung komplexer Bauvorhaben und stellen die Zulassungsfähigkeit von Vorhaben in verfahrensrechtlicher und materiell-rechtlicher Hinsicht sicher. Mit unserer langjährigen Erfahrung begleiten wir Sie in allen Angelegenheiten des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts sowie damit zusammenhängender Rechtsgebiete. Komplexe Bauvorhaben benötigen eine ganzheitliche Beratung, die wir mit unserer Spezialisierung, insbesondere in den Schnittstellen zum Raumordnungs-, Immissionsschutz- sowie Umweltrecht gewährleisten.
Unsere Beratungsleistungen //
- Rechtliche Begleitung bei der Schaffung von Baurecht, insb. Bauleitplänen nach dem BauGB/BauNVO
- Durchführung/Begleitung von Genehmigungsverfahren, insbesondere Einholung von Baugenehmigungen und Bauvorbescheiden
- Beratung hinsichtlich der Konzeption und des Abschlusses städtebaulicher Verträge
- Beratung aller Stadien der Immobilienprojektentwicklung
- Prüfung öffentlich-rechtlicher Risiken/Möglichkeiten von Grundstücken (bzgl. Erwerb, Projektentwicklung etc.), insb. nach BauGB, Bauordnungen der Länder, BBodSchG
- Beratung zu Sanierungs- und Entwicklungsgebieten sowie zum Erhaltungs- und Milieuschutzrecht und zum Zweckentfremdungsrecht
- Beratung bei bauordnungsrechtlichen Anordnungen
- Rechtliche Vertretung in Verwaltungs- und verwaltungsgerichtlichen Verfahren
Unsere Mandanten //
- Projektierer
- Ingenieure, Generalübernehmer, Architekten, Bauherren
- Wohnungsbaugesellschaften, Grundstückseigentümer, Immobilienwirtschaft
- Vorhabenträger und Infrastrukturbetreiber
- Investoren und Banken
- Öffentliche Hand / Öffentliche Auftraggeber und kommunale Unternehmen
- Landwirtschaftliche Unternehmen
Gern beraten wir Sie auch zu folgenden Themen
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Dann kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular oder rufen Sie uns an unter: 030 5 156 565 0
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