Recht der Erneuerbaren Energien
Der komplexe, sich ständig ändernde Rechtsrahmen für erneuerbare Energien stellt Projektentwickler und Anlagenbetreiber vor große Herausforderungen. Gleichzeitig sind mit der korrekten Umsetzung der aus dem Recht der erneuerbaren Energien folgenden Vorgaben – insbesondere des EEG nebst Verordnungen – erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen verbunden.
Unser Anspruch ist es, unseren Mandanten gangbare und rechtssichere Konzepte für die Umsetzung ihrer Energieprojekte aufzuzeigen. Hierfür klären wir sämtliche Fragen insbesondere im Zusammenhang mit dem Netzanschluss, der Teilnahme an Ausschreibungsverfahren, sonstigen Vermarktungsformen sowie die Beteiligung anderer Akteure, wie z.B. Bürger und Kommunen, an Energieprojekten.
Unsere Beratungsleistungen //
- Begleitung von Photovoltaik- und Windenergieprojekten sowie Innovationsvorhaben bei der Teilnahme am Ausschreibungsverfahren nach EEG
- Erstellung und Verhandlung von PPAs und Direktvermarktungsverträgen
- Erstellung von Eigenversorgungs- und Direktlieferungskonzepten
- Prüfung des Bestehens von Vergütungsansprüchen nach EEG für Wind- und Solarprojekte und Durchsetzung gegenüber dem Netzbetreiber
- Gestaltung von Bürgerenergiegesellschaften
- Umsetzung der finanziellen Beteiligung der Kommunen nach § 6 EEG
- Prüfung von Rechtsfragen zu Themen wie Anlagenzusammenfassung, Eigenverbrauch, Inbetriebnahme, Stromkennzeichnung und Netzanschluss
- Beratung zu Gesetzes- und Verordnungsnovellen auf europäischer und nationaler Ebene in diesem dynamischen Rechtsgebiet
Unsere Mandanten //
- Anlagenbetreiber
- Projektentwickler
- Öffentliche Hand
- Investoren und Banken
- Stadtwerke
- Energiehändler
- Grundstückseigentümer
Gern beraten wir Sie auch zu folgenden Themen
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Dann kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular oder rufen Sie uns an unter: 030 5 156 565 0