Das Umweltrecht umfasst alle Normen, die im weitesten Sinne dem Umweltschutz dienen. Der Kernbereich des Umweltrechts besteht aus anlagen-, umweltmedien- und stoffbezogenen Schutzgesetzen, wie z.B. das Immissionsschutzrecht, Wasser- und Wasserhaushaltsrecht, Bodenschutzrecht und das Abfallrecht.
Zum Kernbereich gehören zudem die internationalen Umweltgesetze und -normen, wozu das Umweltvölkerrecht, die einschlägigen Bestimmungen des EU-Rechts, Artikel 20a Grundgesetz (GG), Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG), Umweltinformationsgesetz (UIG) Umweltrechtsbehelfsgesetz (UmwRG), Umweltschadensgesetz) und das Umweltstrafrecht zählen.

Unsere Beratungsleistungen //

  • Beratung und Begleitung von BImSchG-Verfahren und UVPG-Verfahren
  • Begleitung von gerichtlichen und behördlichen Verfahren
    Beratung zum CO2-Handel
  • Umstellung auf eine klimafreundliche Versorgung und Produktion
  • Ausbau von erneuerbaren Energien und von Stromnetzen
  • Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur
  • Durchsetzung von sogenannten Klimaklagen

Unsere Mandanten //

  • Verbände
  • Öffentliche Auftraggeber
  • Projektentwickler von Energieanlagen und Infrastrukturprojekten

Ihr Ansprechpartner

Dr. Julian Asmus Nebel

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