Klimaschutzrecht
Das Umweltrecht umfasst alle Normen, die im weitesten Sinne dem Umweltschutz dienen. Der Kernbereich des Umweltrechts besteht aus anlagen-, umweltmedien- und stoffbezogenen Schutzgesetzen, wie z.B. das Immissionsschutzrecht, Wasser- und Wasserhaushaltsrecht, Bodenschutzrecht und das Abfallrecht.
Zum Kernbereich gehören zudem die internationalen Umweltgesetze und -normen, wozu das Umweltvölkerrecht, die einschlägigen Bestimmungen des EU-Rechts, Artikel 20a Grundgesetz (GG), Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG), Umweltinformationsgesetz (UIG) Umweltrechtsbehelfsgesetz (UmwRG), Umweltschadensgesetz) und das Umweltstrafrecht zählen.
Unsere Beratungsleistungen //
- Beratung und Begleitung von BImSchG-Verfahren und UVPG-Verfahren
- Begleitung von gerichtlichen und behördlichen Verfahren
Beratung zum CO2-Handel - Umstellung auf eine klimafreundliche Versorgung und Produktion
- Ausbau von erneuerbaren Energien und von Stromnetzen
- Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur
- Durchsetzung von sogenannten Klimaklagen
Unsere Mandanten //
- Verbände
- Öffentliche Auftraggeber
- Projektentwickler von Energieanlagen und Infrastrukturprojekten
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