// Solarenergie

Solarpaket I von der Bundesregierung beschlossen

Das Solarpaket I wurde von der Bundesregierung beschlossen. Das Gesetz zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung soll im Herbst im Bundestag beraten werden und Anfang 2024 in Kraft treten. Um den Zubau von Photovoltaik zu beschleunigen und zu entbürokratisieren, sieht das Kabinett folgende konkrete Maßnahmen vor: 1. Beschleunigung des PV-Ausbaus 2. Naturschutz und Landwirtschaft 3. Stärkere Förderung für innovative PV-Anlagen 4. Bürokratieabbau bei Balkon-PV und Mieterstrom 5. Duldungspflicht zur Verlegung von Leitungen Weitere Infos im Artikel der Bundesregierung. Foto: IMAGO/U. J. Alexander
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Solaranlage und Windkraftwerk vor Bergen
// Energierecht

Leitfaden der BNetzA ist nur eine Verlautbarung einer Behörde

Mit Urteil vom 03.05.2023 hat das OLG Düsseldorf entschieden, dass, wenn der Letztverbraucher eine Stromerzeugungsanlage bereits vor dem 1.09.2011 als Eigenerzeugungsanlage betrieben hat und den so erzeugten Strom selbst verbraucht, es sich um eine (ältere) Bestandsanlage handelt mit der Folge, dass der mit ihr eigenerzeugte Strom nicht von der EEG-Umlage erfasst. Dies gilt unabhängig davon, ob die mit dem erzeugten Strom versorgten Verbrauchsstandorte schon vor dem gesetzlichen Stichtag aus der Eigenerzeugungsanlage versorgt wurden. Wortlaut, Historie, Systematik sowie Sinn und Zweck der Befreiungsregelungen geben keinen Anhalt für eine verbrauchsstandortbezogene Einschränkung. Ferner ist für die Gesetzesauslegung der ‚Leitfaden zur #Eigenversorgung‘ der Bundesnetzagentur aus Juli 2016 nicht verbindlich, denn er stellt weder eine Festlegung dar, noch hat er den Charakter einer Verwaltungsvorschrift. (OLG Düsseldorf, Urt. v. 03.05.2023 – Az.: …
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// Energierecht

Erfolgreicher Eilantrag gegen die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum Gebäudeenergiegesetz

Beschluss vom 5. Juli 2023 - 2 BvE 4/23 Mit Beschluss vom heutigen Tage hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts dem Deutschen Bundestag aufgegeben, die zweite und dritte Lesung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Änderung des Gebäudeenergiegesetzes und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung“ (im Folgenden: Gebäudeenergiegesetz) nicht innerhalb der laufenden Sitzungswoche durchzuführen. Der Antragsteller, ein Mitglied der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, sieht sich durch das Gesetzgebungsverfahren in seinen Rechten als Mitglied des Deutschen Bundestages verletzt. […]
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// Energierecht

OLG Frankfurt zum Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrages nach § 46 Abs. 1 EnWG gegenüber der Gemeinde

Das OLG Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 29.11.2022 entschieden, dass ein Energieversorgungsunternehmen, das keine Kundenanlage, sondern ein Energieversorgungsnetz betreibt (bestehend aus Umspannanlage und Niederspannungsleitungen mit Weiterverzweigungen) keinen Anspruch gem. § 46 Abs. 1 S. 1 EnWG auf Abschluss eines einfachen Wegenutzungsvertrages mit der Gemeinde hat. Im Rahmen der Prüfung, ob ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch ein Unternehmen gem. § 19 Abs. 2 GWB vorliegt, sind die Wertungen der §§ 1, 46 Abs. 1, 2 EnWG zu beachten. Die Gemeinden haben gem. § 46 Abs. 1 EnWG ihre öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet diskriminierungsfrei durch Vertrag zur Verfügung zu stellen. Die drei streitgegenständlichen Leitungen dienen der Versorgung von mehr als 250 Haushalten, die sich auf mehrere Einzelbauten verteilen und…
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// Energierecht

BGH zur Abrechnung nach HeizKV in der Wohnungseigentümergemeinschaft

Mit Urteil vom 16. September 2022, hat der BGH entschieden, dass, wenn bei einer Wohnungseigentumsanlage mit verschiedenen Ausstattungen zur Verbrauchserfassung der anteilige Verbrauch einer oder mehrerer Nutzergruppe(n) entgegen § 5 Abs. 2 Satz 1 HeizkostenV aF nicht mit einem separaten Wärmemengenzähler vorerfasst worden, die Abrechnung der Heizkosten in der Regel dann ordnungsmäßiger Verwaltung en, wenn die Ermittlung des Verbrauchs im Wege einer rechnerisch zutreffenden Differenzberechnung unter Berücksichtigung der ermittelten Verbrauchsdaten erfolgt. Eine eigene Sachentscheidung war dem V. Zivilsenat nicht möglich, weil es weiterer Feststellungen des Berufungsgerichts bedarf (§ 563 Abs. 3 ZPO). Im Zuge dessen wurde die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Landgericht Düsseldorf zurückverwiesen. (BGH, Urt. v. 16. September 2022 - Az.: V ZR 214/21)
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// Energierecht

Abfärbung von Verlusten aus gewerblicher Tätigkeit auf die im Übrigen vermögensverwaltende Tätigkeit einer GbR

Mit Urteil vom 30. Juni 2022, veröffentlicht am 27. Oktober 2022, hat der IV. Senat des BFH unter Aufgabe der im Urteil vom 12. April 2018, IV R 5/15, BFHE 261, 157, BStBl II 2020, 118, Rz 34 f. zu § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG a.F. vertretenen Rechtsauffassung entschieden, dass Verluste aus einer gewerblichen Tätigkeit (im Streitfall Verluste aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage) bei Überschreiten der sogenannten Bagatellgrenze einer Umqualifizierung der im Übrigen vermögensverwaltenden Tätigkeit einer GbR nicht entgegen stehen. Die seitwärts abfärbende Wirkung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 Alternative 1 und Satz 2 Alternative 1 #EStG i.d.F. des #WElektroMobFördG (EStG n.F.) ist für gemischt tätige vermögensverwaltende Personengesellschaften nicht stärker einzuschränken, als dies bisher für gemischt tätige freiberufliche Personengesellschaften geschehen ist. § 15 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 Alternative 1 und Satz 2 Alternative 1 und § 52 Abs. 23 S…
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