Rechtsgebiete
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Das Energierecht ist eine interdisziplinäre Materie, die unter anderem Schnittmengen mit dem allgemeinen Wirtschaftsrecht, dem Gesellschaftsrecht, dem Bank- und Finanzierungsrecht, dem Verwaltungsrecht, dem Baurecht, dem Vergaberecht und dem Energiesteuerrecht hat. Die Regelungsmaterie hat in den letzten Jahren eine erhebliche Komplexität erfahren, wobei die Rechtsprechung aufgrund der kurzfristigen Novellierung der Gesetze- als Reaktion auf den sich wandelnden Energiemarkt- zumeist zur Lösung von Rechtsfragen nicht zur Verfügung steht. Aus diesem Grunde ist eine analytische und forensische Betrachtung der Gesetzgebung und Wissenschaft für eine erfolgreiche Umsetzung von innovativen Konzepten unabdingbar.
RECHT DER ERNEUERBAREN ENERGIEN
WäRMELIEFERUNGSRECHT
UMWELT- UND PLANUNGSRECHT
KLIMASCHUTZRECHT
M&A UND FINANZIERUNGEN
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PRIVATES BAURECHT
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MEDIATION UND LITIGATION
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