Elektromobilität
Wir beraten Sie zu allen Fragen im Zusammenhang mit Elektromobilität. Wir bieten Ihnen eine Beratung aller zivil- und öffentlich-rechtlichen Belange aus einer Hand an, die alle relevanten Aspekte betrachtet und bewertet. Wir sind spezialisiert auf die juristische Beratung im Zusammenhang mit dem Betreiben von Ladeinfrastruktur sowohl auf privatem als auch auf öffentlichem Grund. Bei der Errichtung öffentlicher Ladepunkte unterstützen wir Sie dabei, die Voraussetzungen gemäß der Ladesäulenverordnung einzuhalten, um einen rechtssicheren Betrieb zu gewährleisten. Zudem beraten wir Sie zu allen Fragen rund um das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (kurz „GEIG“) und helfen Ihnen, bei der Errichtung von Wohngebäuden oder einer Renovierung die entsprechenden Vorgaben zur Errichtung von Lade- und Leitungsinfrastrukturen einzuhalten bzw. zu berücksichtigen.
Wir beraten Sie darüber hinaus bei der juristischen Ausgestaltung der erforderlichen Nutzungsverträge für Grundstücksflächen, bei der Beantragung von Baugenehmigungen und sonstigen baurechtlichen Fragen öffentlicher und privater Natur sowie zu allen Fragen zum Thema Stromlieferung. Zudem unterstützen wir Sie bei allen Fragen rund um das Thema THG-Quote, den Möglichkeiten zur Vermarktung und Erstattung der THG-Quote gemäß den Vorgaben der 38. Bundesimmissionsschutzverordnung (kurz „38. BImSchV“) als auch bei der juristischen Ausarbeitung und Bewertung von Geschäftsmodellen im Zusammenhang mit der THG-Quote.
Unsere Beratungsleistungen //
- Beratung bzgl. der Vertragsstruktur
- Erstellung und Beratung bei Konzessionsverträgen zur Errichtung von Ladeinfrastruktur
- Übertragung und Handel mit THG-Quoten
- Nutzungsverträge für die Errichtung von Ladeinfrastrukturen
- Beratung von JointVenture zur Errichtung von Ladeinfrastrukturen
- Betreiber von Ladeinfrastruktur
- Hersteller von Ladesäulen
- Projektentwickler
- Wohnungsbaugesellschaften
- Stadtwerke
- Kommunen
Unserer Mandanten //
Gern beraten wir Sie auch zu folgenden Themen
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