• „Chaos als Herausforderung der Energiewelt“ von Brahms

    Chaos bezeichnet im allgemeinen Sprachgebrauch Unordnung, Gewirr oder auch Durcheinander und steht sinnbildlich für das Fehlen einer Struktur oder Ordnung. Albert Einstein umschrieb dazu passend „Nur das Genie beherrscht das Chaos.“ Nun werden gerade Gesetze beschlossen, um eine gewisse Ordnung zu schaffen, jedoch wird – auch medial hervorgehoben – in der Vielzahl der neu schaffenden Gesetze ebenfalls ein Chaos gesehen, da zum Teil tiefgreifende Änderungen vorgenommen werden. Nun kann hinterfragt werden, was die Ursachen für ein Chaos sind, wie diese juristisch beherrscht werden können und ob nicht das Chaos selbst einen Grund hat. Diesem wird im nachfolgenden Beitrag im Kontext der Energiewelt nachgegangen. […]

    Autor: Dr. Florian Brahms

    polis CHAOS, S. 52-53

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  • „Steuerbare Verbrauchseinrichtungen gemäß § 14a EnWG im Lichte der Festlegungskompetenzen der BNetzA“ von Oberpichler & Brahms

    Die Digitalisierung und Flexibilisierung der Netze ist bei
    zunehmendem Zubau von dezentralen Erzeugungs- und Verbrauchseinrichtungen
    ein wesentlicher Eckpfeiler für das Gelingen der Energiewende.
    Die Regelung des § 14 a EnWG zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen findet sich in Abschnitt 1
    „Aufgaben der Netzbetreiber“ im dritten Teil „Regulierung des Netzbetriebes“ des Energiewirtschaftsgesetzes.
    Sie soll durch eine Reduktion der Netzentgelte gegen Einräumung der Steuerung Flexibilitätsoptionen
    zugunsten des Netzbetreibers ermöglichen und einen ineffizienten Netzausbau vermeiden.1
    Die bundeseinheitliche Umsetzung der Regelung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen soll zum 1. 1. 2024 beginnen.2
    Der nachfolgende Beitrag beleuchtet zunächst den rechtlichen Regelungsrahmen für steuerbare Verbrauchseinrichtungen (II.),
    bevor die beiden Festlegungsverfahren der Bundesnetzagentur
    (BNetzA) erläutert werden (III.).
    […]

    Autor: Désirée Oberpichler // Dr. Florian Brahms

    CuR Contracting und Recht 3/2023 S. 95 f.

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  • „CuR Rundruf zur Anpassung des Wärmearbeitspreises im Falle eines Brennstoffwechsel“ von Nebel

    Das GEG verpflichtet zur Nutzung von Strom bei der Wärmeerzeugung.
    Eine Regelung zur Anpassung von Wärmelieferverträgen beim Wechsel von Gas
    zu Strom fehlt indes im GEG; auch die AVBFerwärmeV schweigt zu
    dieser Frage. Für Preisanpassungsklauseln hat der BGH
    entschieden, dass Versorger eine aufgrund des Brennstoffwechsels unwirksam gewordene
    Klausel einseitig anpassen dürfen. Dies gilt aber nicht für die erforderliche Neufestlegung
    der Preise bei einem Brennstoffwechsel. Die Rechtsprechung kann hier
    mit einer ergänzenden Vertragsauslegung nicht helfen. Eine Vertragsanpassung ist nötig.
    § 313 BGB ist nicht das richtige Instrument, um rechtssicher und flächendeckend
    Preise neu festzulegen.

    […]

    Autor: Dr. Julian Asmus Nebel

    Beilage zu Heft 3/2023 der Zeitschrift „CuR Contracting und Recht“

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  • „Das neue Energieeffizienzgesetz“ von Nebel

    Das am 21.09.2023 im Bundestag beschlossene Energieeffizienzgesetz (EnEfG) schafft – so wird es immer wieder politisch beworben – erstmals einen sektorübergreifenden Rahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Der Bundes­rat wird sich voraussichtlich Ende Oktober mit dem Gesetz befassen, im Anschluss soll es möglichst zeitnah in Kraft treten.

    Wie im Bereich der Energieeffizienz üblich, ist das EnEfG ein Gesetz mit Kompromisscharakter. Es enthält Regelun­gen mit ganz unterschiedlicher Bindungswirkung und Zielrichtung. Zum einen enthält es politische Willensbekun­dungen ohne rechtliche Bindungswirkung, dies sind die Energieeffizienzziele für 2030, 2040 und 2045 für Primär- und Endenergie. Dem stehen aber auf der anderen Seite konkrete Anforderungen an die Energienutzung und den Energieverbrauch bei Rechenzentren gegenüber.
    […]

    Autor: Dr. Julian Asmus Nebel

    Versorgungs Wirtschaft 11/2023 S. 313 f.

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  • „Vom (Un)Glück der kommunalen Wärmeplanung“ von Nebel und Pols

    Eine Betrachtung von Vorreitern und Planlosen

    Im Juni dieses Jahres titelte das ZDF: „Vom Glück der Fernwärme – Flensburg als Heiz-Vor- reiter“. Die Stadt Flensburg hat glücklicherweise frühzeitig Ihre Abwärme in Effizienz und Gemeinschaftssinn umgewandelt. Doch wie gehen weniger glückliche Kommunen mit der Planlosigkeit hinsichtlich der Wärmewende um und was hat dies mit dem Gesetzesentwurf des Bundeskabinetts für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze zu tun?

    Autor: Dr. Julian Asmus Nebel

    polis _urbandevelopement, 03/2023, S. 50 f.

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  • „Sondervorschriften für selbstständige Betreiber von grenzüberschreitenden Elektrizitätsverbindungsleitungen“ von Brahms

    Kommentierung der §§ 28d ff. EnWG unter der Überschrift: „Sondervorschriften für selbstständige Betreiber von grenzüberschreitenden Elektrizitätsverbindungsleitungen“

    Zur Ergänzungslieferung
    Mit der Ergänzungslieferung werden Kommentierungen zu diversen energierechtlichen Vorschriften aktualisiert oder ganz neu erläutert. Genannt seien vor allem folgende Kommentierungen:§§ 12a-12h EnWG
    §§ 12a-12e EnWG
    §§ 17e-17j EnWG
    §§ 28d-28i EnWG
    §§ 35e, 35h EnWG
    §§ 50, 50a-50j EnWG
    § 51-52 EnWG
    §§ 18, 19 KWKG
    § 1 EEG

    Zielgruppe
    Für Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Regulierungsbehörden, Ministerien, Landkreise, Gemeinden, Versorgungsunternehmen.

    Autor: Dr. Florian Brahms

    C.H.BECK. ISBN 978-3-406-80506-6

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  • „Anforderungen an Preisänderungsklauseln in Wärmelieferverträgen beim Einsatz von Wärmepumpen“ von Nebel und Pols

    Ein zentraler Baustein der Wärmewende ist der Einsatz von Wärmepumpen. Betrieben werden die Wärmepumpen

    mit Strom. Der Beitrag behandelt die Auswirkungen der Umstellung von einer gas- auf eine strombasierte Wärmeversorgung

    auf die Preisänderungsklauseln in Wärmelieferverträgen.

    Nachfolgend wird dargestellt, welche Bestandteile von Preisänderungsklauseln aus »klassischen« Wärmeliefer –

    verträgen von gasbetriebenen Erzeugungsanlagen übernommen werden können und welche Bestandteile neu bestimmt

    werden müssen. Es wird diskutiert, in welchem Maße die im letzten Jahr ergangene Rechtsprechung weiter

    Anwendung finden kann. Dabei ist zwischen dem Arbeits- und dem Grundpreis zu unterscheiden. Der Grundpreis in

    Wärmelieferverträgen deckt die unabhängig vom Verbrauch entstehenden Investitions- und Vorhaltekosten ab. Bei

    der Umstellung auf eine strombasierte Wärmeversorgung bleiben die Preisänderungsklauseln für diese Art der

    Kosten in der Regel unverändert, da sie nicht von der Art des Energieträgers bzw. des Brennstoffs abhängen. […]

    Autor: Dr. Julian Asmus Nebel

    Versorgungwirtschaft 9/2023, S. 249 ff.

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  • „Ein Ausschnitt aus der Mobilitätswende – Abstellflächen für E-Scooter“ von Schulze und Nebel

    Der zur Verfügung stehende Verkehrsraum ist jedoch begrenzt. Die bei den einen beliebten elektrischen Tretroller (sog. E-Scooter) sind für andere aufgrund des nur begrenzt zur Verfügung stehenden Straßenraums ein Ärgernis; E-Scooter führen insofern zu Nutzungskonflikten auf den öffentlichen Flächen.

    Autor: Madita Schulze // Dr. Julian Asmus Nebel

    polis 02/2023 EHRLICHKEIT, S. 46

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  • „CuR Rundruf zur Kopplung des Wärmepreises an den Börsenpreis für Strom“ von Brahms

    Autor: Dr. Florian Brahms

    Beilage zu Heft 1/2023 der Zeitschrift „CuR Contracting und Recht“

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  • „Beschleunigung der Energiewende durch offene Regelungen“ von Nebel

    Urbane Energiekonzepte entstehen aus der Situation, den Anforderungen und Möglichkeiten vor Ort und können nicht nach einem einheitlichen Muster „von oben“ gesteuert werden. Welche neuen rechtlichen Entwicklungen gibt es hier?

    Autor: Dr. Julian Asmus Nebel

    polisURBAN DEVELOPMENT 01/2023 S.60 f.

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