
Publikationen
Veröffentlichungen unserer Rechtsanwälte
Das Energierecht ist eine interdisziplinäre Materie, die unter anderem Schnittmengen mit dem allgemeinen Wirtschaftsrecht, dem Gesellschaftsrecht, dem Verwaltungsrecht, dem Baurecht, dem Vergaberecht und dem Energiesteuerrecht hat.
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„Steuerbare Verbrauchseinrichtungen gemäß § 14a EnWG im Lichte der Festlegungskompetenzen der BNetzA“ von Oberpichler & Brahms
Die Digitalisierung und Flexibilisierung der Netze ist bei
zunehmendem Zubau von dezentralen Erzeugungs- und Verbrauchseinrichtungen
ein wesentlicher Eckpfeiler für das Gelingen der Energiewende.
Die Regelung des § 14 a EnWG zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen findet sich in Abschnitt 1
„Aufgaben der Netzbetreiber“ im dritten Teil „Regulierung des Netzbetriebes“ des Energiewirtschaftsgesetzes.
Sie soll durch eine Reduktion der Netzentgelte gegen Einräumung der Steuerung Flexibilitätsoptionen
zugunsten des Netzbetreibers ermöglichen und einen ineffizienten Netzausbau vermeiden.1
Die bundeseinheitliche Umsetzung der Regelung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen soll zum 1. 1. 2024 beginnen.2
Der nachfolgende Beitrag beleuchtet zunächst den rechtlichen Regelungsrahmen für steuerbare Verbrauchseinrichtungen (II.),
bevor die beiden Festlegungsverfahren der Bundesnetzagentur
(BNetzA) erläutert werden (III.).
[…]Autor:
CuR Contracting und Recht 3/2023 S. 95 f.
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„CuR Rundruf zur Anpassung des Wärmearbeitspreises im Falle eines Brennstoffwechsel“ von Nebel
Das GEG verpflichtet zur Nutzung von Strom bei der Wärmeerzeugung.
Eine Regelung zur Anpassung von Wärmelieferverträgen beim Wechsel von Gas
zu Strom fehlt indes im GEG; auch die AVBFerwärmeV schweigt zu
dieser Frage. Für Preisanpassungsklauseln hat der BGH
entschieden, dass Versorger eine aufgrund des Brennstoffwechsels unwirksam gewordene
Klausel einseitig anpassen dürfen. Dies gilt aber nicht für die erforderliche Neufestlegung
der Preise bei einem Brennstoffwechsel. Die Rechtsprechung kann hier
mit einer ergänzenden Vertragsauslegung nicht helfen. Eine Vertragsanpassung ist nötig.
§ 313 BGB ist nicht das richtige Instrument, um rechtssicher und flächendeckend
Preise neu festzulegen.[…]
Autor:
Beilage zu Heft 3/2023 der Zeitschrift „CuR Contracting und Recht“
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„Das neue Energieeffizienzgesetz“ von Nebel
Das am 21.09.2023 im Bundestag beschlossene Energieeffizienzgesetz (EnEfG) schafft – so wird es immer wieder politisch beworben – erstmals einen sektorübergreifenden Rahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich Ende Oktober mit dem Gesetz befassen, im Anschluss soll es möglichst zeitnah in Kraft treten.
Wie im Bereich der Energieeffizienz üblich, ist das EnEfG ein Gesetz mit Kompromisscharakter. Es enthält Regelungen mit ganz unterschiedlicher Bindungswirkung und Zielrichtung. Zum einen enthält es politische Willensbekundungen ohne rechtliche Bindungswirkung, dies sind die Energieeffizienzziele für 2030, 2040 und 2045 für Primär- und Endenergie. Dem stehen aber auf der anderen Seite konkrete Anforderungen an die Energienutzung und den Energieverbrauch bei Rechenzentren gegenüber.
[…]Autor:
Versorgungs Wirtschaft 11/2023 S. 313 f.
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„Vom (Un)Glück der kommunalen Wärmeplanung“ von Nebel und Pols
Eine Betrachtung von Vorreitern und Planlosen
Im Juni dieses Jahres titelte das ZDF: „Vom Glück der Fernwärme – Flensburg als Heiz-Vor- reiter“. Die Stadt Flensburg hat glücklicherweise frühzeitig Ihre Abwärme in Effizienz und Gemeinschaftssinn umgewandelt. Doch wie gehen weniger glückliche Kommunen mit der Planlosigkeit hinsichtlich der Wärmewende um und was hat dies mit dem Gesetzesentwurf des Bundeskabinetts für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze zu tun?
Autor:
polis _urbandevelopement, 03/2023, S. 50 f.
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„Sondervorschriften für selbstständige Betreiber von grenzüberschreitenden Elektrizitätsverbindungsleitungen“ von Brahms
Kommentierung der §§ 28d ff. EnWG unter der Überschrift: „Sondervorschriften für selbstständige Betreiber von grenzüberschreitenden Elektrizitätsverbindungsleitungen“
Zur Ergänzungslieferung
Mit der Ergänzungslieferung werden Kommentierungen zu diversen energierechtlichen Vorschriften aktualisiert oder ganz neu erläutert. Genannt seien vor allem folgende Kommentierungen:§§ 12a-12h EnWG
§§ 12a-12e EnWG
§§ 17e-17j EnWG
§§ 28d-28i EnWG
§§ 35e, 35h EnWG
§§ 50, 50a-50j EnWG
§ 51-52 EnWG
§§ 18, 19 KWKG
§ 1 EEGZielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Regulierungsbehörden, Ministerien, Landkreise, Gemeinden, Versorgungsunternehmen.Autor:
C.H.BECK. ISBN 978-3-406-80506-6
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„Anforderungen an Preisänderungsklauseln in Wärmelieferverträgen beim Einsatz von Wärmepumpen“ von Nebel und Pols
Ein zentraler Baustein der Wärmewende ist der Einsatz von Wärmepumpen. Betrieben werden die Wärmepumpen
mit Strom. Der Beitrag behandelt die Auswirkungen der Umstellung von einer gas- auf eine strombasierte Wärmeversorgung
auf die Preisänderungsklauseln in Wärmelieferverträgen.
Nachfolgend wird dargestellt, welche Bestandteile von Preisänderungsklauseln aus »klassischen« Wärmeliefer –
verträgen von gasbetriebenen Erzeugungsanlagen übernommen werden können und welche Bestandteile neu bestimmt
werden müssen. Es wird diskutiert, in welchem Maße die im letzten Jahr ergangene Rechtsprechung weiter
Anwendung finden kann. Dabei ist zwischen dem Arbeits- und dem Grundpreis zu unterscheiden. Der Grundpreis in
Wärmelieferverträgen deckt die unabhängig vom Verbrauch entstehenden Investitions- und Vorhaltekosten ab. Bei
der Umstellung auf eine strombasierte Wärmeversorgung bleiben die Preisänderungsklauseln für diese Art der
Kosten in der Regel unverändert, da sie nicht von der Art des Energieträgers bzw. des Brennstoffs abhängen. […]
Autor:
Versorgungwirtschaft 9/2023, S. 249 ff.
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„Ein Ausschnitt aus der Mobilitätswende – Abstellflächen für E-Scooter“ von Schulze und Nebel
Der zur Verfügung stehende Verkehrsraum ist jedoch begrenzt. Die bei den einen beliebten elektrischen Tretroller (sog. E-Scooter) sind für andere aufgrund des nur begrenzt zur Verfügung stehenden Straßenraums ein Ärgernis; E-Scooter führen insofern zu Nutzungskonflikten auf den öffentlichen Flächen.
Autor:
polis 02/2023 EHRLICHKEIT, S. 46
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„CuR Rundruf zur Kopplung des Wärmepreises an den Börsenpreis für Strom“ von Brahms
Autor:
Beilage zu Heft 1/2023 der Zeitschrift „CuR Contracting und Recht“
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„Beschleunigung der Energiewende durch offene Regelungen“ von Nebel
Urbane Energiekonzepte entstehen aus der Situation, den Anforderungen und Möglichkeiten vor Ort und können nicht nach einem einheitlichen Muster „von oben“ gesteuert werden. Welche neuen rechtlichen Entwicklungen gibt es hier?
Autor:
polisURBAN DEVELOPMENT 01/2023 S.60 f.
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„Betrieb von Ladesäulen in Kommunen“ von Oberpichler
Ausbau der Ladeinfrastruktur unter Berücksichtigung kommunaler Vergabepolitik
Ladesäulen auf kommunalen Flächen spielen eine wichtige Rolle bei der Förderung der Elektromobilität. Zum einen kann die verbesserte Zugänglichkeit zur Ladeinfrastruktur in Städten und Gemeinden dazu beitragen, dass die Anschaffung eines Elektrofahrzeugs für Bürgerinnen und Bürger zu einer praktikablen Option wird. Zum anderen können durch den Betrieb von Ladesäulen auch Einnahmen generiert und lokale Unternehmen unterstützt werden.
Autor:
polisMOBILITY 01/2023, S. 72 ff.
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