Wirtschaftsrecht
Das allgemeine Wirtschaftsrecht mit seinen verzweigten privatrechtlichen, öffentlich-rechtlichen und strafrechtlichen Regelungen sowie mit seinen untrennbaren Bezügen zum Arbeitsrecht und zum Insolvenzrecht flankiert im maßgeblichen begründeten Interesse unserer Mandanten an einer umfassenden und ganzheitlichen Beratung sowohl unsere außergerichtliche als auch gerichtliche Vertretung, inbesondere in der Vielzahl von Angelegenheiten mit komplexen energierechtlichen Schwerpunkten, die wir ständig begleiten, aber auch in wirtschaftlichen Angelegenheiten ohne originäre energierechtliche Prägung.
Gegenstand sind im Zuge dessen regelmäßig unter anderem auch die Rechtsbeziehungen zwischen Unternehmen, die nicht dem klassischen Energierecht zugeordnet werden können. Dabei unterstützen wir Sie beispielsweise beim An- und Verkauf von Energieprojekten und entwickeln minutiös das hierfür erforderliche Vertragswerk oder begleiten Sie im Rahmen von Due-Diligence-Prüfungen.
Darüber hinaus sind mannigfaltige gesellschafts- und konzernrechtliche Fragestellungen regelmäßiger Gegenstand unserer Rechtsberatung, insbesondere beispielsweise im Rahmen der Ausgründung einer Energiegesellschaft aus einem Mutterkonzern.
Unsere Mandanten //
- Erwerber und Veräußerer von Energieprojekten
- Projektgesellschaften, Start-ups im Energiesektor
- Wohnungsbaugesellschaften
- Contractoren und Anbieter dezentraler Energiekonzepte
- Projektentwickler
- Luftverkehrsunternehmen
Gern beraten wir Sie auch zu folgenden Themen
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