Umwelt- und Planungsrecht
Wir beraten Sie in allen öffentlich-rechtlichen Fragen der Vorbereitung und Umsetzung komplexer Vorhaben der Erneuerbaren Energien und der dazugehörigen Infrastruktur. Dies umfasst prognostische Analysen zur Zulassung Ihres Vorhabens, die Prüfung Ihrer Antragsunterlagen einschließlich Umweltbericht und Artenschutzfachbeitrag, Verhandlungen mit der zuständigen Genehmigungsbehörde, die Bewältigung komplexer Probleme etwa aus dem Bereich des Naturschutzes oder der Bauleitplanung im Rahmen des Zulassungsverfahrens bis hin zur abschließenden Verteidigung Ihrer Genehmigung vor Gericht, falls erforderlich. Auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht stellen wir mit rechtlicher Expertise und langjähriger Erfahrung die Zulassungsfähigkeit Ihres Vorhabens sicher.
Unsere Beratungsleistungen //
- Umfassende Betreuung von Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren, beginnend von der ersten Idee bis zum Umgang mit nachträglichen Anordnungen der Behörden
- Beratung bei der Aufstellung oder Änderung von Bebauungs-, Flächennutzungs- oder Raumordnungsplänen sowie beim Abschluss von städtebaulichen Verträgen
- Begleitung wesentlicher Verfahrensschritte innerhalb der Vorhabenzulassung, etwa der Öffentlichkeitsbeteiligung
- Rechtliche Beratung zu allen öffentlich-rechtlichen Anforderungen an den Betrieb des Vorhabens und Unterstützung bei der Kommunikation mit der entsprechenden Behörde
- Gerichtliche Durchsetzung von Genehmigungs- und Zulassungsansprüchen und Abwehr von entgegenstehenden Klagen und Eilanträgen
Unsere Mandanten //
- Vorhabenträger, Projektierer und Betreiber von Energieanlagen, insbesondere Erneuerbaren Energien
- Investoren und Erwerber sowie Veräußerer von Anlagen Erneuerbarer Energien
- Unternehmen der Immobilienwirtschaft, Wohnungsbaugesellschaften und Bauherren
- Investoren und Banken
- Öffentliche Hand / Öffentliche Auftraggeber und kommunale Unternehmen
- Landwirtschaftliche Unternehmen
Gern beraten wir Sie auch zu folgenden Themen
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