Nachhaltige Beratung für eine nachhaltige Energieversorgung
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Der Fokus der Kanzlei liegt auf dem Energierecht mit einer starken Ausprägung für das Recht der Erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung. Das Beratungsangebot erstreckt sich hierbei auf die Projektierung, Planung, Errichtung, Netzanschluss, Betrieb, Handel und Verbrauch sowohl von Strom, Wärme, Wasserstoff und Gas. Die Energieanlage reichen von kleinen Aufdachsolaranlagen bis zu Energiehubs mit Leistungen von mehreren hundert Megawatt unter Einbindung von Windenergieanlagen, Freiflächensolaranlagen, Stromspeichern unter Einbeziehung von Kundenanlagen, geschlossene Verteilernetze und Netz der allgemeinen Versorgung. Ferner ist auch Gegenstand der Energiehandel und die Beratung von Energielieferverträgen.
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Das Recht der Erneuerbaren Energien erfasst schwerpunktmäßig alle Gesetze und Verordnungen, die für die Planung, die Errichtung und den Betrieb von nachhaltigen Erzeugungsanlagen einschlägig sind. Neben Fragestellungen zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz (kurz: EEG) und darauf beruhenden Verordnungen beraten wir hinsichtlich aller hiermit im Zusammenhang stehender Gesetze und Vertragsgestaltungen beginnend mit der Projektierung, der Errichtung, dem Netzanschluss, dem Handel mit Strom, Wärme oder Wasserstoff aus Erneuerbaren Energien sowie dem Rückbau bzw. Repowerin von Energieanlagen.
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Wir beraten Sie in allen öffentlich-rechtlichen Fragen der Vorbereitung und Umsetzung komplexer Infrastrukturvorhaben und stellen die Zulassungsfähigkeit von Vorhaben in verfahrensrechtlicher und materiell-rechtlicher Hinsicht sicher. Dazu gehört insbesondere auch das rechtliche Genehmigungsmanagement für Energieerzeugungsanlagen sowie Energieinfrastruktur unter Berücksichtigung sämtlicher umweltrechtlicher Anforderungen.
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Das Klimaschutzrecht als besonderes Teilrechtsgebiet des Umweltrechts und umfasst die Summe derjenigen Rechtsnormen, die das Klima vor anthropogenen Einwirkungen schützen sollen. Als Schutzgüter des Klimaschutzrechts werden die Atmosphäre sowie ein stabiles Klima als Grundvoraussetzung für Leben auf der Erde angesehen. Hierbei unterstützen wie insbesondere politische Entscheidungsträger, Kommunen und Städte sowie Verbände, um die rechtliche Gestaltungsräume für Klimaschutzmaßnahmen aufzuzeigen und die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze bei deren Ausgestaltung zu wahren.
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Unternehmen aus der Energiebranche, Projektentwickler und Investoren begleiten wir umfassend – auf Verkäufer- oder Käuferseite – bei der Durchführung von Transaktionen. Hierzu gehören etwa Unternehmenszusammenschlüsse und -übernahmen oder auch der An- und Verkauf von Projektgesellschaften als auch die Gründung und Begleitung von Joint Ventures. Einen Schwerpunkt bilden hierbei Transaktionen mit Auslandsbezug nach Frankreich, Dänemark, Polen, Italien und in die Schweiz. Ferner bieten wir die Durchführung von Due Diligence sowohl auf Seiten des Verkäufers als auch des Käufers an.
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Im Rechtsgebiet des Gesellschaftsrechts beraten wir im Rahmen der Gründung, des Handelns, der Interaktion zwischen Gesellschaften sowie die Auflösung von Gesellschaften. Der Fokus liegt hierbei insbesondere in der Entwicklung von Projektgesellschaften, die Energieanlagen insbesondere Erneuerbaren Energien Anlagen betreiben, oder Joint Ventures zwischen Projektentwicklern, Stadtwerken, Landeigentümern, die gemeinsam entsprechende Projekte umsetzen wollen.
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Wir beraten Sie in allen öffentlich-rechtlichen Fragen der Vorbereitung und Umsetzung komplexer Bauvorhaben und stellen die Zulassungsfähigkeit von Vorhaben in verfahrensrechtlicher und materiell-rechtlicher Hinsicht sicher. Dazu gehört die Begleitung von Bebauungsplan- und Baugenehmigungsverfahren, die Beratung zu Sanierungs- und Entwicklungsgebieten sowie zum Erhaltungs- und Milieuschutzrecht und zum Zweckentfremdungsrecht. Im Bereich des Planungsrechts beraten wir Vorhabenträger und Gemeinden bei der Aufstellung oder Änderung von Bebauungs-, Flächennutzungs- oder Raumordnungsplänen sowie beim Abschluss von städtebaulichen Verträgen.
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Im Rahmen des Immobilienrechts sowie privaten Baurechts betreuen und beraten wir unsere Mandanten bei der Vertragsentwicklung und Umsetzung von Energieprojekten, Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie Quartierslösungen. Hierzu gehören aufeinander abgestimmte Vertragskonzepte zur Umsetzung und schlüsselfertigen Errichtung von Windparks, Umspannwerken, Netzanlagen. Neben Kaufverträgen, Bauverträgen, Finanzierungsverträgen und Flächennutzungsverträgen gehören insbesondere Generalübernehmerverträge zu unserem Beratungsangebot, welche genehmigungsrechtlichen und baurechtlichen Aspekte einbeziehen.
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Wir beraten Sie vorausschauend und mit der Maßgabe, das Heft des Handelns stets selbst in der Hand zu behalten. Hierzu gehört, dass aufgrund der Komplexität der energie- und immobilienrechtlichen Streitfragen stets eine gütliche Einigung den Vorrang genießen sollte ggf. im Rahmen eines Mediationsverfahrens. So werden außergerichtliche Streitfragen mit der Gegenseite aufbereitet, um so einem Kompromiss der Parteien Vorschub zu leisten. Wenn gleichwohl eine gerichtliche Auseinandersetzung geführt werden muss, streiten unsere erfahrenen, taktisch und strategisch versierten Prozessrechtler kompetent und emphatisch für Ihre Interessen.
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