Nachhaltige Beratung für eine nachhaltige Energieversorgung

Solaranlage und Windkraftwerk vor Bergen

TEAM

Die Kanzlei Brahms Nebel & Kollegen ist mit ihren Rechtsanwälten spezialisiert auf Energierecht. Als interdisziplinäre Materie, die unter anderem Schnittmengen mit dem allgemeinen Wirtschaftsrecht, dem Gesellschaftsrecht, dem Verwaltungsrecht, dem Baurecht, dem Vergaberecht und dem Energiesteuerrecht hat, steht Ihnen unser Team gern bei allen Fragen zur Seite.
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Dr. Florian Brahms

Dr. Florian Brahms

Lic. en drt. fr. Rechtsanwalt Partner Zum Profil

Dr. Julian Asmus Nebel

Rechtsanwalt Partner Fachanwalt für Verwaltungsrecht Zum Profil
catharina post

Catharina Post LL.M.

Rechtsanwältin Salary Partner Mediatorin Zum Profil

Christian Frohberg

Rechtsanwalt Salary Partner Zum Profil

Julian Arnold

Rechtsanwalt Zum Profil

Annika Semper

Rechtsanwältin Zum Profil

Désirée Oberpichler

Rechtsanwältin Zum Profil
Madita Schulze Rechtsanwältin BRAHMS NEBEL & Kollegen

Madita Schulze

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Dr. Tina Ines Schmidt

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Ricardo Pols

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Britta Uhlmann LL.M.

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Johannes Kauffmann

Johannes Kauffmann LL.M.

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Svetlana Siegel

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte Zum Profil

Janine Sheerin

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte Zum Profil

Sibylle Schmeling

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Liv Wehrhahn Profilbild

Liv Wehrhahn

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AKTUELLES

Das Energierecht ist eine interdisziplinäre Materie, die unter anderem Schnittmengen mit dem allgemeinen Wirtschaftsrecht, dem Gesellschaftsrecht, dem Verwaltungsrecht, dem Baurecht, dem Vergaberecht und dem Energiesteuerrecht hat. Diese Rechtsmaterie unterliegt einem stetigen Wandel. Bitte finden Sie nachfolgend unsere News:
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// Energierecht

OLG Frankfurt zum Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrages nach § 46 Abs. 1 EnWG gegenüber der Gemeinde

Das OLG Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 29.11.2022 entschieden, dass ein Energieversorgungsunternehmen, das keine Kundenanlage, sondern ein Energieversorgungsnetz betreibt (bestehend aus Umspannanlage und Niederspannungsleitungen mit Weiterverzweigungen) keinen Anspruch gem. § 46 Abs. 1 S. 1 EnWG auf Abschluss eines einfachen Wegenutzungsvertrages mit der Gemeinde hat. Im Rahmen der Prüfung, ob ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch ein Unternehmen gem. § 19 Abs. 2 GWB vorliegt, sind die Wertungen der §§ 1, 46 Abs. 1, 2 EnWG zu beachten. Die Gemeinden haben gem. § 46 Abs. 1 EnWG ihre öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet diskriminierungsfrei durch Vertrag zur Verfügung zu stellen. Die drei streitgegenständlichen Leitungen dienen der Versorgung von mehr als 250 Haushalten, die sich auf mehrere Einzelbauten verteilen und…
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// Energierecht

BGH zur Abrechnung nach HeizKV in der Wohnungseigentümergemeinschaft

Mit Urteil vom 16. September 2022, hat der BGH entschieden, dass, wenn bei einer Wohnungseigentumsanlage mit verschiedenen Ausstattungen zur Verbrauchserfassung der anteilige Verbrauch einer oder mehrerer Nutzergruppe(n) entgegen § 5 Abs. 2 Satz 1 HeizkostenV aF nicht mit einem separaten Wärmemengenzähler vorerfasst worden, die Abrechnung der Heizkosten in der Regel dann ordnungsmäßiger Verwaltung en, wenn die Ermittlung des Verbrauchs im Wege einer rechnerisch zutreffenden Differenzberechnung unter Berücksichtigung der ermittelten Verbrauchsdaten erfolgt. Eine eigene Sachentscheidung war dem V. Zivilsenat nicht möglich, weil es weiterer Feststellungen des Berufungsgerichts bedarf (§ 563 Abs. 3 ZPO). Im Zuge dessen wurde die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Landgericht Düsseldorf zurückverwiesen. (BGH, Urt. v. 16. September 2022 - Az.: V ZR 214/21)
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// Energierecht

Abfärbung von Verlusten aus gewerblicher Tätigkeit auf die im Übrigen vermögensverwaltende Tätigkeit einer GbR

Mit Urteil vom 30. Juni 2022, veröffentlicht am 27. Oktober 2022, hat der IV. Senat des BFH unter Aufgabe der im Urteil vom 12. April 2018, IV R 5/15, BFHE 261, 157, BStBl II 2020, 118, Rz 34 f. zu § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG a.F. vertretenen Rechtsauffassung entschieden, dass Verluste aus einer gewerblichen Tätigkeit (im Streitfall Verluste aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage) bei Überschreiten der sogenannten Bagatellgrenze einer Umqualifizierung der im Übrigen vermögensverwaltenden Tätigkeit einer GbR nicht entgegen stehen. Die seitwärts abfärbende Wirkung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 Alternative 1 und Satz 2 Alternative 1 #EStG i.d.F. des #WElektroMobFördG (EStG n.F.) ist für gemischt tätige vermögensverwaltende Personengesellschaften nicht stärker einzuschränken, als dies bisher für gemischt tätige freiberufliche Personengesellschaften geschehen ist. § 15 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 Alternative 1 und Satz 2 Alternative 1 und § 52 Abs. 23 S…
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VORTRÄGE

Nachstehende Auflistung der bevorstehenden Veranstaltungen unserer Kollegen im Energierecht. Unter nachfolgendem Link können Sie sich einen Überblick über unsere Vortragstätigkeiten verschaffen. Gerner können Sie uns für Vorträge, Präsentationen oder Inhouse-Seminaren in unseren Fachgebieten anfragen.
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// Webinar

Wärmepumpen im Contracting

vedec - Kurzseminar
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// Webinar

Gewährleistung und Garantie bei Solaranlagen

PHOTON Akademie - Kurzseminar
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// Webinar

Grundstückssicherung für Solaranlagen

PHOTON Akademie - Kurzseminar
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PUBLIKATIONEN

Regelmäßig publizieren unser Team zu den aktuellen Fragestellungen des Energierechts sowie angrenzender Rechtsgebiete sowohl in Zeitschriften, Kommentaren und Büchern. Hierdurch tragen wir maßgeblich zur wissenschaftlichen Entwicklung des Rechtsgebietes bei und können zu aktuellen Themen effizient und substantiell für unsere Mandanten Stellung nehmen.
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„CuR Rundruf zur Kopplung des Wärmepreises an den Börsenpreis für Strom“ von Brahms

Autor: Dr. Florian Brahms

Beilage zu Heft 1/2023 der Zeitschrift „CuR Contracting und Recht“
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„Beschleunigung der Energiewende durch offene Regelungen“ von Nebel

Autor: Dr. Julian Asmus Nebel

polisURBAN DEVELOPMENT 01/2023 S.60 f.
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„Betrieb von Ladesäulen in Kommunen“ von Oberpichler

Autor: Désirée Oberpichler

polisMOBILITY 01/2023, S. 72 ff.
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Kontakt

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