Nachhaltige Beratung für eine nachhaltige Energieversorgung

Solaranlage und Windkraftwerk vor Bergen

TEAM

Die Kanzlei Brahms Nebel & Kollegen ist mit ihren Rechtsanwälten spezialisiert auf Energierecht. Als interdisziplinäre Materie, die unter anderem Schnittmengen mit dem allgemeinen Wirtschaftsrecht, dem Gesellschaftsrecht, dem Verwaltungsrecht, dem Baurecht, dem Vergaberecht und dem Energiesteuerrecht hat, steht Ihnen unser Team gern bei allen Fragen zur Seite.
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Dr. Florian Brahms

Dr. Florian Brahms

Lic. en drt. fr. Rechtsanwalt Partner Zum Profil

Dr. Julian Asmus Nebel

Rechtsanwalt Partner Fachanwalt für Verwaltungsrecht Zum Profil
catharina post

Catharina Post LL.M.

Rechtsanwältin Salary Partner Mediatorin Zum Profil

Christian Frohberg

Rechtsanwalt Salary Partner Zum Profil

Dr. Mirko Sauer

Rechtsanwalt Salary Partner Zum Profil

Annika Semper

Rechtsanwältin Zum Profil

Désirée Oberpichler

Rechtsanwältin Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht Zum Profil
Madita Schulze Rechtsanwältin BRAHMS NEBEL & Kollegen

Madita Schulze LL.M.

Rechtsanwältin Zum Profil

Britta Uhlmann LL.M.

Rechtsanwältin Fachanwältin für Verwaltungsrecht Zum Profil

Olga Peresetskaya

Rechtsanwältin Zum Profil

Leonie Meltendorf LL.M.

Rechtsanwältin Zum Profil

Dr. Jan Cöster-Kauhl

Rechtsanwalt Zum Profil

Dr. Patrick Schulz

Rechtsanwalt Zum Profil

Marc Großmann, LL.M. (USYD)

Rechtsanwalt Zum Profil
Johannes Kauffmann

Johannes Kauffmann LL.M.

Rechtsanwalt of Counsel Zum Profil

Svetlana Siegel

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte Zum Profil

Janine Sheerin

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte Zum Profil

Anja Schünemann

Assistenz der Geschäftsführung, Projekt- und HR-Managerin und Lektorin Zum Profil
Liv Wehrhahn Profilbild

Liv Wehrhahn

Wissenschaftliche Mitarbeiterin Zum Profil

Sarah Laubscher

Wissenschaftliche Mitarbeiterin Zum Profil

AKTUELLES

Das Energierecht ist eine interdisziplinäre Materie, die unter anderem Schnittmengen mit dem allgemeinen Wirtschaftsrecht, dem Gesellschaftsrecht, dem Verwaltungsrecht, dem Baurecht, dem Vergaberecht und dem Energiesteuerrecht hat. Diese Rechtsmaterie unterliegt einem stetigen Wandel. Bitte finden Sie nachfolgend unsere News:
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// Publikation

Neue Veröffentlichung von Meltendorf & Schulze

„KWKG-Novelle 2025 – Übergangslösung durch neue Förderzeiträume“ von Meltendorf & Schulze
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// Windenergie

BGH Urteil vom 12. März 2025 (Az. XII ZR 76/24)

⚖️ Der BGH hat am 12. März 2025 (Az. XII ZR 76/24) ein wichtiges Urteil zur Gestaltung der Vertragslaufzeit bei Nutzungsverträgen für Windenergieanlagen gefällt: ⏳ Knüpfen die Parteien den Beginn der Vertragslaufzeit an ein ungewisses Ereignis – wie die Inbetriebnahme der letzten geplanten Windenergieanlage in einem Windpark – handelt es sich um eine aufschiebende Bedingung im Sinne des § 158 Abs. 1 BGB. Der Vertrag ist dann zwar bereits verbindlich geschlossen, die feste Vertragslaufzeit beginnt jedoch erst mit dem Bedingungseintritt. In diesem Fall ist die Laufzeit bis zum Eintritt der Bedingung unbestimmt und der Nutzungsvertrag kann grundsätzlich durch eine ordentliche Kündigung gemäß § 542 Abs. 1 BGB beendet werden. ❗ Praxisrelevanz des Urteils: Auch wenn der Vertrag vor Eintritt der Bedingung unbefristet ist, kann das ordentliche Kündigungsrecht (auch durch konkludente vertragliche Regelungen) wirksam ausgeschlossen werd…
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// Energierecht

❌😣Keine mitgezogene Privilegierung für Stand-Alone-Batteriespeicher

ℹ Die mitgezogene Privilegierung ermöglicht, dass ein nicht privilegiertes Vorhaben ausnahmsweise im Außenbereich zulässig ist, wenn es in einem räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit einem privilegierten Vorhaben steht - z.B. mit einer PV- oder Windenergieanlage. 📖 Das privilegierte Vorhaben zieht das nicht privilegierte Vorhaben sozusagen hinter sich her. Man könnte auch sagen, das privilegierte Vorhaben nimmt das nicht privilegierte Vorhaben "Huckepack". Ähnlich wie eine 𝗡𝗲𝗯𝗲𝗻𝗮𝗻𝗹𝗮𝗴𝗲 muss sich der mitgezogene Teil dem privilegierten Hauptvorhaben unterordnen und diesem dienen. Daher können immer nur "𝗯𝗼𝗱𝗲𝗻𝗿𝗲𝗰𝗵𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲 𝗡𝗲𝗯𝗲𝗻𝘀𝗮𝗰𝗵𝗲𝗻" mitgezogen werden - denn wer kann schon jemanden Huckepack nehmen, der doppelt so schwer ist wie man selbst. 🛑 Ein Stand-Alone-Batteriespeicher kann aus diesem Grund niemals eine mitgezogene P…
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VORTRÄGE

Nachstehende Auflistung der bevorstehenden Veranstaltungen unserer Kollegen im Energierecht. Unter nachfolgendem Link können Sie sich einen Überblick über unsere Vortragstätigkeiten verschaffen. Gerne können Sie uns für Vorträge, Präsentationen oder Inhouse-Seminare in unseren Fachgebieten anfragen.
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// Webinar

Batteriegroßspeicher: Planung – Genehmigung – Regulatorik

Von energiewirtschaftlichen bis planungs- und genehmigungsrechtliche Anforderungen - Wir machen Sie fit für die Projektierung von Batteriegroßspeichern!
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// Webinar

Batteriegroßspeicher: Netzanschluss – Anschluss an das Netz und an bestehende Infrastruktur

Lädt er oder lädt er nicht? Damit Ihr BESS-Projekt nicht am Netzanschluss scheitert, informieren Sie sich zu Ihren Möglichkeiten beim NVP und der gemeinsamen Nutzung von bestehender Infrastruktur.
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// Webinar

Batteriegroßspeicher: Flächensicherung

Welche Besonderheiten gibt es bei der Grundstückssicherung für BESS-Projekte zu beachten? Von der Laufzeit bis zum Rückbau - wir sagen Ihnen, was in den Vertrag kommt.
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PUBLIKATIONEN

Regelmäßig publizieren unser Team zu den aktuellen Fragestellungen des Energierechts sowie angrenzender Rechtsgebiete sowohl in Zeitschriften, Kommentaren und Büchern. Hierdurch tragen wir maßgeblich zur wissenschaftlichen Entwicklung des Rechtsgebietes bei und können zu aktuellen Themen effizient und substantiell für unsere Mandanten Stellung nehmen.
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„KWKG-Novelle 2025 – Übergangslösung durch neue Förderzeiträume“ von Meltendorf & Schulze

Autor: Leonie Meltendorf LL.M. // Madita Schulze LL.M.

EWeRK Heft 6/2024, S. 199 ff.
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„Genehmigungsverfahren für Batteriespeicheranlagen und Umspannwerke: Rechtsrahmen und Abgrenzungsfragen“ von Schulz

Autor: Dr. Patrick Schulz

ER EnergieRecht März 2025, S. 62 – 67
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„Das EuGH-Urteil zur netzregulatorischen Einstufung von Kundenanlagen“ von Nebel

Autor: Dr. Julian Asmus Nebel

Heft 02/2025 der Versorgungswirtschaft, S. 33 – 37
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Kontakt

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