Nachhaltige Beratung für eine nachhaltige Energieversorgung

Solaranlage und Windkraftwerk vor Bergen

TEAM

Die Kanzlei Brahms Nebel & Kollegen ist mit ihren Rechtsanwälten spezialisiert auf Energierecht. Als interdisziplinäre Materie, die unter anderem Schnittmengen mit dem allgemeinen Wirtschaftsrecht, dem Gesellschaftsrecht, dem Verwaltungsrecht, dem Baurecht, dem Vergaberecht und dem Energiesteuerrecht hat, steht Ihnen unser Team gern bei allen Fragen zur Seite.
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Dr. Florian Brahms

Dr. Florian Brahms

Lic. en drt. fr. Rechtsanwalt Partner Zum Profil

Dr. Julian Asmus Nebel

Rechtsanwalt Partner Fachanwalt für Verwaltungsrecht Zum Profil
catharina post

Catharina Post LL.M.

Rechtsanwältin Salary Partner Mediatorin Zum Profil

Christian Frohberg

Rechtsanwalt Salary Partner Zum Profil

Annika Semper

Rechtsanwältin Zum Profil

Désirée Oberpichler

Rechtsanwältin Zum Profil
Madita Schulze Rechtsanwältin BRAHMS NEBEL & Kollegen

Madita Schulze

Rechtsanwältin Zum Profil

Britta Uhlmann LL.M.

Rechtsanwältin Fachanwältin für Verwaltungsrecht Zum Profil

Olga Peresetskaya

Rechtsanwältin Zum Profil

Dr. Mirko Sauer

Rechtsanwalt Zum Profil

Leonie Meltendorf LL.M.

Rechtsanwältin Zum Profil

Dr. Jan Cöster-Kauhl

Rechtsanwalt Zum Profil

Dr. Patrick Schulz

Rechtsanwalt Zum Profil
Johannes Kauffmann

Johannes Kauffmann LL.M.

Rechtsanwalt of Counsel Zum Profil

Svetlana Siegel

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte Zum Profil

Janine Sheerin

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte Zum Profil

Anja Schünemann

Lektorat, Übersetzungen Zum Profil
Liv Wehrhahn Profilbild

Liv Wehrhahn

Wissenschaftliche Mitarbeiterin Zum Profil

Sarah Laubscher

Wissenschaftliche Mitarbeiterin Zum Profil

David Roumegoux

Elève avocat (Rechtsanwaltsanwärter) - Praktikant Zum Profil

AKTUELLES

Das Energierecht ist eine interdisziplinäre Materie, die unter anderem Schnittmengen mit dem allgemeinen Wirtschaftsrecht, dem Gesellschaftsrecht, dem Verwaltungsrecht, dem Baurecht, dem Vergaberecht und dem Energiesteuerrecht hat. Diese Rechtsmaterie unterliegt einem stetigen Wandel. Bitte finden Sie nachfolgend unsere News:
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// Energierecht

❌😣Keine mitgezogene Privilegierung für Stand-Alone-Batteriespeicher

ℹ Die mitgezogene Privilegierung ermöglicht, dass ein nicht privilegiertes Vorhaben ausnahmsweise im Außenbereich zulässig ist, wenn es in einem räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit einem privilegierten Vorhaben steht - z.B. mit einer PV- oder Windenergieanlage. 📖 Das privilegierte Vorhaben zieht das nicht privilegierte Vorhaben sozusagen hinter sich her. Man könnte auch sagen, das privilegierte Vorhaben nimmt das nicht privilegierte Vorhaben "Huckepack". Ähnlich wie eine 𝗡𝗲𝗯𝗲𝗻𝗮𝗻𝗹𝗮𝗴𝗲 muss sich der mitgezogene Teil dem privilegierten Hauptvorhaben unterordnen und diesem dienen. Daher können immer nur "𝗯𝗼𝗱𝗲𝗻𝗿𝗲𝗰𝗵𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲 𝗡𝗲𝗯𝗲𝗻𝘀𝗮𝗰𝗵𝗲𝗻" mitgezogen werden - denn wer kann schon jemanden Huckepack nehmen, der doppelt so schwer ist wie man selbst. 🛑 Ein Stand-Alone-Batteriespeicher kann aus diesem Grund niemals eine mitgezogene P…
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// Energierecht

⁉️Privilegierung von Batteriespeichern im Außenbereich? Heute: Die „Dienlichkeit“

🔋 Batteriespeicher können o̲h̲n̲e̲ ̲B̲e̲b̲a̲u̲u̲n̲g̲s̲p̲l̲a̲n̲ ̲i̲m̲ ̲A̲u̲ß̲e̲n̲b̲e̲r̲e̲i̲c̲h̲ errichtet werden, wenn sie im Sinne von § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB „dienen“ - ein Begriff, der oft missverstanden wird. 📶 Die Energiewende stellt hohe Anforderungen an unsere Energieinfrastruktur. Viele Baubehörden fordern daher, dass Batteriespeicher ↯𝗻𝗲𝘁𝘇𝗱𝗶𝗲𝗻𝗹𝗶𝗰𝗵↯ sein müssen, um privilegiert genehmigt zu werden. Die dann meist durch die Baubehörde eingeforderte „Bescheinigung“ des Netzbetreibers wird jedoch kaum jemals ausgestellt, ist die Netzdienlichkeit doch kein statischer Zustand: Sie ändert sich laufend und stellt daher keine verlässliche Grundlage für die planungsrechtliche Privilegierung dar. Wenngleich Batteriespeicher u.a. in der Lage sind, Spitzenlasten zu glätten („Peak Shaving“) und insofern netzdienlich sein können, kommt es planungsrechtlich d…
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// Energierecht

📢 Batteriespeicheranlagen und Genehmigungen⚡🔋

Batteriespeicheranlagen spielen eine immer größere Rolle in der Energiewende. Doch wie sieht es eigentlich mit den erforderlichen Genehmigungen aus? 🔍 Kein BlmSchG-Verfahren nötig: Anders als oft vermutet, benötigen Batteriespeicheranlagen keine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Stattdessen ist in der Regel nur eine Baugenehmigung erforderlich. 🌳 Planungsrechtlicher Außenbereich: Die Erteilung einer Baugenehmigung im Außenbereich hängt von der Privilegierung des Batteriespeichers ab, was aktuell nicht einheitlich in allen Gemeinden bewertet wird. Es bestehen unterschiedliche Ansichten zur Einstufung von Batteriespeicheranlagen, weshalb hier Argumentationsgeschick gefragt ist. 📜 Bebauungsplan: In einigen Fällen kann ein Bebauungsplan die Zulässigkeit von Batteriespeicheranlagen regeln. Daher lohnt es sich, den Plan genau zu prüfen! 🏗️ Großspeicheranlagen: Bei großen Anlagen, insbesondere wenn…
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VORTRÄGE

Nachstehende Auflistung der bevorstehenden Veranstaltungen unserer Kollegen im Energierecht. Unter nachfolgendem Link können Sie sich einen Überblick über unsere Vortragstätigkeiten verschaffen. Gerne können Sie uns für Vorträge, Präsentationen oder Inhouse-Seminare in unseren Fachgebieten anfragen.
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// Webinar

Batteriegroßspeicher – Auslegung & Vermarktung

Online-Seminar: Batteriegroßspeicher – Auslegung & Vermarktung
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// Webinar

Erbbaurecht verstehen und nutzen

polis Forum, Erbbaurecht verstehen und nutzen - Steuerungsmöglichkeiten für eine nachhaltige Quartiersentwicklung
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PUBLIKATIONEN

Regelmäßig publizieren unser Team zu den aktuellen Fragestellungen des Energierechts sowie angrenzender Rechtsgebiete sowohl in Zeitschriften, Kommentaren und Büchern. Hierdurch tragen wir maßgeblich zur wissenschaftlichen Entwicklung des Rechtsgebietes bei und können zu aktuellen Themen effizient und substantiell für unsere Mandanten Stellung nehmen.
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„Windenergierecht – Planen. Beraten. Durchsetzen.“ von Brahms & Post

Autor: Dr. Florian Brahms // Catharina Post LL.M.

Handbuch Windenergierecht
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„Windenergierecht – Planen. Beraten. Durchsetzen.“ von Brahms & Oberpichler

Autor: Dr. Florian Brahms // Désirée Oberpichler

Handbuch Windenergierecht
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„Die bauplanungsrechtliche Privilegierung von Batteriespeicheranlagen im Außenbereich“ von Nebel & Schulz

Autor: Dr. Julian Asmus Nebel // Dr. Patrick Schulz

ER 2024, 238-241
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Kontakt

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