Wir beraten und begleiten Sie im Bereich der Nah- und Fernwärme und der Kraft-Wärme-Kopplung und verbinden die Schnittstelle von energierechtlichen, mietrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Fragestellungen, wie den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) Wir unterstützen Sie auch bei der Umsetzung der Gas- und Wärmepreisbremsen nach dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG), etwa bei der Frage der Einordnung als begünstigter Letztverbraucher, in Weiterleitungsfällen, zur Berechnung der Höhe der Entlastung und zu den Weitergabe- und Informationspflichten der Vermieter oder zum Missbrauchsverbot.

Wir sind spezialisiert auf die Integration von Nah- und Fernwärmelösungen in dezentrale Energiekonzepte und ganzheitliche Contractinglösungen z. B. in der Quartiersentwicklung. In dem Zusammenhang entwerfen, prüfen und verhandeln wir für Sie unter anderem die Verträge zur Errichtung von dezentralen Versorgungsanlagen (Anlagenkauf-, Projektübernahme-, Generalunternehmerverträge, etc.). Weiterhin beraten wir Sie bei der Errichtung von Fern- und Nahwärmenetzen (Wegenutzungsverträge mit Gemeinden, Grundstücksnutzungsverträge, Dienstbarkeiten, Genehmigungen, Förderung, etc. und entwerfen, entwickeln und prüfen Wärme- und Kältelieferverträge und Fernwärmesatzungen.

Wir beraten und begleiten Sie bei Konflikten zu Wärmepreisen und Preisanpassungen und unterstützen rechtlich bei der Umstellung auf eine gewerbliche Wärmelieferung  nach § 556c BGB. Für all Ihre Fragen im Zusammenhang der Nah- und Fernwärme und der Kraft-Wärme-Kopplung stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.

Unsere Beratungsleistungen //

  • Erstellung von Wärmelieferungsverträgen und Kältelieferungsverträgen unter Berücksichtigung der AVBFernwärmeV
  • Vertragliche und gesellschaftsrechtliche Strukturierung von Nah- und Fernwärmekonzepten
  • Gründung von Energiegesellschaften zur Erbringung der gewerblichen Wärmelieferung
  • Beratung von Joint Venture zwischen den Immobilieneigentümern und Contractoren
  • Begleitung der Projektentwicklung von Nah- und Fernwärmenetzen
  • Beratung von Wohnungsbaugesellschaften zu Betriebskosten
  • Integration von Wärmepumpen in bestehenden Wärmekonzepten
  • Erstellung und Beratung im Zusammenhang mit Fernwärmesatzungen.
  • Begleitung von Konflikten zu Wärmepreisen und Preisanpassungen und der Vereinbarkeit mit den Vorgaben der AVBFerwärmeV

Unsere Mandanten //

  • Projektentwickler und Betreiber von Heizanlagen
  • Immobilienunternehmen
  • Wohnungsbaugesellschaften
  • Contractoren/ Wärmelieferanten
  • Dienstleistungsanbieter

Ihre Ansprechpartner

Dr. Florian Brahms

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