
Energierecht
Der Fokus der Kanzlei und die Spezialisierung unserer Rechtsanwälte liegt auf dem Energierecht mit besonderem Schwerpunkt des Rechts der erneuerbaren Energien und des Wärmelieferungsrechts. Das Energierecht umfasst hierbei den regulatorischen Rahmen der Erzeugung, des Netzanschlusses, der Einspeisung, der Weiterleitung, des Energiehandels, des Netzbetriebs, des Messwesens, der Verteilung und des Letztverbrauchs von Strom, Wärme, Gas bzw. Wasserstoff. Maßgebliche Regelungen hierzu finden sich im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), Erneuerbare-Energien-Gesetze (EEG), Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWGK), Messstellenbetriebsgesetz (MSBG) sowie darauf beruhenden Verordnungen und Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA). Ferner ist das Energierecht zunehmend durch den europäischen Gesetzgeber geprägt, sodass die Komplexität der ineinandergreifenden Regelungen ein prägendes Merkmal dieses Rechtsgebietes darstellt.
Die rechtliche Beratung muss hierbei mit einem hohen Augenmaß auch für die ökonomischen Aspekte durchgeführt werden, wozu eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Mandanten eine wesentliche Grundlage bildet. Hierbei ist neben der ggf. nur singulären rechtliche Fragestellung gerade auch das Gesamtkonzept bzw. auch die vielfältigen Auswirkungen und Rechtsfolgen in den Blick zu nehmen und eine umfassende Information als Entscheidungsgrundlage dem Mandanten zur Verfügung zu stellen.
Unsere Beratungsleistungen //
- Fragestellungen zur Netzqualität (Kundenanlage, geschlossener Verteilernetze, Netz der allgemeinen Versorgung)
- Beratung hinsichtlich Umsetzungsanforderungen des Unbundling/Entflechtung
- Erstellung und Begleitung der Entwicklung von Messkonzepten
- Verhandlungen von Energielieferverträgen (PPA, Biomethanlieferverträge, Direktvermarktungsverträge, grenzüberschreitender Energiehandel, EFET-Rahmenvertrag)
- Netzanschlussverträge, Strukturierung von Umspannwerksgesellschaften
- Rechtliche Begleitung von Forschungsprojekten
- Umsetzung von energierechtlichen Meldeerfordernissen (bswp. Marktstammdatenregister)
- Vertretung vor der BNetzA (bspw. Missbrauchsverfahren)
- Umsetzung des Redispatch 2.0
Unsere Mandanten //
- Projektentwickler von nachhaltigen Energieanlagen und von Quartieren
- Betreiber von nachhaltigen Energieanlagen
- Netzbetreiber
- Messstellenbetreiber
- Energiehändler / Direktvermarktungsunternehmen
- Stadtwerke
- Industrie- und Gewerbebetriebe
- Wohnungsbaugesellschaften
- Krankenhäuser und Pflegeeinrichtigungen
Gern beraten wir Sie auch zu folgenden Themen
Ihre Ansprechpartner
Kontakt
Dann kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular oder rufen Sie uns an unter: 030 5 156 565 0