
Immobilienrecht
Wir beraten Sie zu aufeinander abgestimmten Vertragskonzepten zur Umsetzung und schlüsselfertigen Errichtung von Energie- und Immobilienprojekten.
Die Nutzung von Grundstücken für den Betrieb von PV- und Windparks, aber auch von Speicher- und Wärmeerzeugungsanlagen ist von grundlegender Bedeutung für die erfolgreiche Umsetzung eines jeden Energieprojektes. Grundstücksnutzungsverträge und die dinglichen Rechte des Nutzers müssen so gestaltet werden, dass der Projektentwickler, sein Rechtsnachfolger und die finanzierende Bank langfristig abgesichert sind. Gleichzeitig sind die Bedürfnisse der Grundstückseigentümer zu berücksichtigen.
Neben der Erstellung und Verhandlung von Kaufverträgen, Bauverträgen, Finanzierungsverträgen und Flächennutzungsverträgen gehören insbesondere Generalübernehmerverträge zu unserem Beratungsschwerpunkt.
Unsere Beratungsleistungen //
- Erstellung und Verhandlung von Grundstücksnutzungsverträgen für die Nutzung von Flächen bzw. Gebäuden für Dachphotovoltaik-, Speicher- und Wärmeerzeugungsanlagen, Freiflächen-Photovoltaikanlagen, Windenergieanlagen nebst entsprechender Bewilligungserklärungen für Dienstbarkeiten
- Erstellung und Verhandlung von Generalübernehmerverträgen unter Berücksichtigung des Werkvertragsrechts nach §§ 631 ff. BGB und der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
- Beratung bei kauf- und werkrechtlichen Mängelgewährleistungsansprüchen
Unsere Mandanten //
- Grundstückseigentümer
- Projektentwickler
- Immobilienunternehmen
- Investoren
- Banken
Gern beraten wir Sie auch zu folgenden Themen
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