// Energierecht

Abrechnung nach Referenzerträgen vs. mittelspannungsseitig Untermessung

Das OLG Brandenburg hat am 16.04.2019 entschieden, dass die Abrechnungsvorschrift bei Nutzung einer gemeinsamen Messeinrichtung nach § 19 Abs. 3 EEG 2009 auch dann anwendbar sein kann, wenn mittelspannungsseitige Messeinrichtungen vorhanden sind. Sofern mehrere Anlagenbetreiber von Windenergieanlagen zunächst sich für eine Abrechnung nach Referenzerträgen entschieden haben, kann sich ein Anlagenbetreiber nicht einseitig auf eine Abrechnung gegenüber dem Netzbetreiber auf Grundlage der Untermessung berufen. (OLG Brandenburg, Urt. v. 16.04.2019 - Az.: 6 U 155/14)