// Energierecht

Abschläge auf EEG-Umlage

Mit Urteil vom 01.02.2018 hat das OLG Stuttgart konkretisiert, wann die Abschläge für die #EEG-Umlage nach § 60 Abs. 1 Satz 4 EEG 2017 fällig werden. Hierbei stellte das Gericht darauf ab, dass die Angemessenheit der Abschläge sich nach der Vorjahresliefermenge richte. Ferner tritt die Fälligkeit für die Abschläge nicht automatisch ein, sondern erst nach Aufforderung durch den #Übertragungsnetzbetreiber sowie einer angemessenen Prüfzeit für das #Elektrizitätsversorgungsunternehmen. (OLG Stuttgart, Urt. v. 1.2.2018 - Az.: 2 U 104/17)