// Wirtschaftsrecht

BAG äußert sich zum Betriebsübergang im Zuge der Air Berlin-Insolvenz

Das BAG hat am 27.02.2020 entscheiden zum Betriebsübergang im Rahmen der Air Berlin-Insolvenz entschieden. Zwar blieb die Beantwortung der brisanten Frage eines Betriebs(teil-)übergangs offen, da die Kündigungen der Piloten der Air Berlin gemäß § 17 Abs. 1 KSchG, § 134 BGB wegen fehlerhafter Massenentlassungsanzeige unwirksam sind. Die Frage eines etwaigen Betriebs(teil-)übergangs gemäß § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB wurde deshalb nicht geklärt. Der 8. Senat macht jedoch deutlich, dass nach den bisher vom Landesarbeitsgericht getroffenen Feststellungen und dem unstreitigen Parteivorbringen im Übrigen nicht auszuschließen ist, dass die Kündigung auch mangels sozialer Rechtfertigung unwirksam ist. (BAG, Urteil vom 27. Februar 2020 - Az.: 8 AZR 215/19)