// Energierecht

BFH: Einspeisevergütung nach dem EEG steht Stromsteuerbefreiung nicht entgegen

Mit Urteil vom 30. Juni 2021 hat der BFH entschieden, dass die Stromsteuerbefreiung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b StromStG durch den Erhalt der EEG-Einspeisevergütung nicht ausgeschlossen ist. Wenn ein vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen (§ 3 Nr. 38 EnWG) in einer Anlage mit einer elektrischen Nennleistung unter 2 MW Strom erzeugt und es diesen Strom an Letztverbraucher liefert, die den Strom im räumlichen Zusammenhang zu der Anlage entnehmen, ist der entnommene Strom gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b StromStG steuerfrei, auch wenn das Energieversorgungsunternehmen für die geleistete Strommenge die Einspeisevergütung nach dem EEG erhalten hat. (BFH, Urteil vom 30. Juni 2021 - Az.: VII R 1/19)